Fahrverbot in Wohldorf-Ohlstedt
Ihr Anwalt für Fahrverbot in Wohldorf-Ohlstedt und Umgebung.
Geblitzt auf der Ohlstedter Straße? Das sind Ihre Rechte
In Wohldorf-Ohlstedt, einem Stadtteil mit ruhigen Wohngebieten und idyllischen Straßen wie der Ohlstedter Straße und der Mellingstedter Straße, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsverstöße häufige Probleme. Bewohner sehen sich oft mit Fahrverboten konfrontiert, die erhebliche Auswirkungen auf ihren Alltag haben können. Ein Fahrverbot wird in der Regel bei wiederholten oder schweren Verstößen gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verhängt und kann bis zu drei Monate dauern. Bei besonders schweren Verstößen, wie etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts, drohen sogar bis zu sechs Monate Fahrverbot.
Fahrverbot in Wohldorf-Ohlstedt: Wann sich ein Einspruch lohnt
Die Anfechtung eines Fahrverbots kann sich für viele Betroffene lohnen, insbesondere wenn das Fahrverbot die berufliche Existenz gefährdet. In vielen Fällen können wir auf die Regelung des § 25 Abs. 2 StVG hinweisen, die es erlaubt, unter bestimmten Umständen von einem Fahrverbot abzusehen. Dies ist besonders relevant für Pendler, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, um zur Arbeit zu gelangen. Ein typisches Beispiel könnte ein Handwerker sein, der in den Nachbarstadtteilen wie Volksdorf oder Rahlstedt unterwegs ist und auf sein Fahrzeug angewiesen ist, um Aufträge zu erfüllen.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek
In Wohldorf-Ohlstedt gibt es einige bekannte Blitzanlagen, die häufig für unangenehme Überraschungen sorgen. Auf der Ohlstedter Straße wird häufig geblitzt, ebenso wie in der Nähe von Kreuzungen, wie etwa der Ecke Mellingstedter Straße und Duvenstedter Landstraße. Die Bußgelder können dabei erheblich variieren:
- Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h: 30 Euro, 0 Punkte
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 15 km/h: 50 Euro, 1 Punkt
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 bis 20 km/h: 70 Euro, 1 Punkt
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h: 80 Euro, 1 Punkt
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h: 100 Euro, 1 Punkt
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h: 120 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h: 200 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Die Punkte werden im Flensburger Verkehrszentralregister erfasst, und bei Erreichen von 8 Punkten droht der Führerscheinverlust. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen, um ein Fahrverbot abzuwenden oder zu verkürzen.
Rechtslage und typische Mandantensituationen
Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert. Häufige Situationen, in denen Mandanten rechtliche Unterstützung suchen, sind:
- Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von kurzer Zeit, die zu einem Fahrverbot führen können.
- Verstöße, die durch eine fehlerhafte Messung dokumentiert wurden und anfechtbar sind.
- Berufliche Härtefälle, in denen das Fahrverbot erhebliche wirtschaftliche Folgen hätte.
- Verkehrsunfälle, bei denen eine Teilschuld angenommen wird und die Punkte oder ein Fahrverbot nach sich ziehen.
In vielen dieser Fälle können wir durch Einsprüche oder Anträge auf Absehen vom Fahrverbot helfen. Unsere Kanzlei in Hamburg steht Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren.
Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu Ihrem speziellen Fall haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Möglichkeiten.
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