Fahrverbot in Tonndorf

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Fahrverbot in Tonndorf

Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte

Die Wandsbeker Chaussee ist eine der Hauptverkehrsadern in Tonndorf und zieht täglich starkes Verkehrsaufkommen an. Hier sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsverstöße keine Seltenheit. Wer hier mit über 50 km/h in der 30er-Zone unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 160 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h im innerörtlichen Bereich kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Die Bußgeldbescheide werden oft von Blitzern in der Nähe der Kreuzung Wandsbeker Chaussee / Tonndorfer Hauptstraße erlassen.

Fahrverbot in Tonndorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird ein Fahrverbot von mindestens einem Monat fällig. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich im § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) und § 4 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).

Ein Einspruch gegen das Fahrverbot kann sich lohnen, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass das Fahrverbot eine erhebliche Härte für Ihren Beruf darstellt. Vor allem Berufskraftfahrer oder Personen, die auf das Auto angewiesen sind, sollten prüfen lassen, ob ein Absehen vom Fahrverbot möglich ist. In solchen Fällen kann ein Attest oder eine Bestätigung des Arbeitgebers hilfreich sein.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek

  • Verstoß gegen Rotlicht:
  • Abstandsverstöße:
  • Handy am Steuer:

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei haben wir häufig Mandanten, die mit einem Fahrverbot konfrontiert werden. Ein Beispiel ist der Fall eines Lkw-Fahrers aus Tonndorf, der aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h in einer 50er-Zone ein Fahrverbot von zwei Monaten erhielt. Da er auf sein Fahrzeug angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, haben wir erfolgreich einen Antrag auf Absehen vom Fahrverbot gestellt. Solche Einzelfälle zeigen, dass es wichtig ist, die individuellen Umstände eines Mandanten zu berücksichtigen.

Ein weiteres Beispiel ist ein Berufspendler, der aufgrund von wiederholten Handyverstößen mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen musste. In diesem Fall konnten wir durch einen Einspruch und die Vorlage von Nachweisen über den beruflichen Bedarf die Dauer des Fahrverbots reduzieren.

Wenn Sie in Tonndorf von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu Ihrem speziellen Fall haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

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