Alkohol am Steuer in Tonndorf

Ihr Anwalt für Alkohol am Steuer in Tonndorf und Umgebung.

Alkohol am Steuer in Tonndorf

Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte

Im Hamburger Stadtteil Tonndorf kommt es immer wieder zu Kontrollen wegen Alkohol am Steuer, insbesondere auf der Wandsbeker Chaussee. Diese Hauptstraße ist stark frequentiert und zieht nicht nur den alltäglichen Verkehr, sondern auch Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen an. Bei einer Trunkenheitsfahrt sieht das Gesetz klare Konsequenzen vor, die sowohl die finanzielle als auch die persönliche Freiheit betreffen können.

Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer in Tonndorf

Die rechtlichen Probleme, mit denen Bewohner von Tonndorf konfrontiert sind, lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen. Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille drohen folgende Konsequenzen:

  • Bußgeld von 500 Euro
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Bei einer BAK von 1,1 Promille oder mehr wird die Trunkenheitsfahrt als Straftat gemäß § 316 StGB gewertet. Hierbei können die Folgen deutlich gravierender sein:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
  • 3 Punkte in Flensburg
  • 6 Monate bis 5 Jahre Fahrverbot

Zusätzlich kann die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) drohen, falls Sie wiederholt unter Alkoholeinfluss fahren oder bereits andere relevante Verkehrsverstöße begangen haben.

Verkehrssituation in Tonndorf: Besondere Risiken

Die Verkehrssituation in Tonndorf ist durch eine Vielzahl von Wohn- und Geschäftshäusern geprägt, was zu einem hohen Verkehrsaufkommen führt. Beliebte Straßen wie die Wandsbeker Chaussee oder die Tonndorfer Straße sind häufig mit Geschwindigkeitsmessungen und Alkoholkontrollen ausgestattet. An Kreuzungen wie der Wandsbeker Chaussee / Tonndorfer Straße ist besondere Vorsicht geboten, da hier insbesondere nachts oft Kontrolleure stehen. Die Gefahr, bei einer Verkehrskontrolle zu einem positiven Atemalkoholtest zu kommen, ist hier besonders hoch.

Typische Mandantensituationen: Hilfe ist gefragt

In meiner Praxis erlebe ich oft folgende Situationen:

  • Ein Mandant wird auf der Wandsbeker Chaussee um 23 Uhr angehalten und hat eine BAK von 0,7 Promille. Er erhält ein Bußgeld und ein Fahrverbot.
  • Ein anderer Klient wurde in der Nähe des Tonndorfer Marktes mit einer BAK von 1,3 Promille erwischt und sieht sich nun einer Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr gegenüber.
  • Eine Mandantin hat nach einem Verkehrsunfall in der Tonndorfer Straße eine MPU angeordnet bekommen, obwohl sie zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

In vielen dieser Fälle ist eine rechtliche Vertretung unerlässlich, um die besten Ergebnisse zu erzielen und mögliche Härten zu mildern. Die Komplexität der rechtlichen Vorschriften erfordert fundierte Kenntnisse des Verkehrsrechts.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Fall haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite.

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