Führerscheinentzug in Tonndorf
Ihr Anwalt für Führerscheinentzug in Tonndorf und Umgebung.
Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte
In Tonndorf, einem Stadtteil von Wandsbek, sind die Verkehrsregeln strikt und werden regelmäßig kontrolliert. Besonders auf der Wandsbeker Chaussee, einer wichtigen Verkehrsachse, müssen Autofahrer mit häufigen Geschwindigkeitskontrollen rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h drohen Bußgelder zwischen 70 und 600 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Zudem werden hier schnell Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelt, die bei einer bestimmten Anzahl zu einem Fahrverbot führen können.
Fahrverbot in Tonndorf: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot gilt in der Regel für einen Zeitraum von einem bis drei Monaten, kann aber in bestimmten Fällen auf bis zu sechs Monate ausgeweitet werden. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie innerhalb eines Jahres mehrfach gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben. Ein Einspruch gegen das Fahrverbot kann sich lohnen, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass das Fahrverbot Ihre berufliche Existenz gefährdet oder die Verhältnismäßigkeit des Verbots nicht gegeben ist. Hierbei sind die Paragraphen 25 StVG und 4 OWiG von Bedeutung.
MPU-Vorbereitung: So vermeiden Sie die Fahrerlaubnisentziehung
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird häufig nach einem Führerscheinentzug angeordnet, besonders wenn es um Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten geht. In Tonndorf sind Fälle bekannt, in denen Autofahrer nach wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 1,6 Promille) mit einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten rechnen müssen. Eine MPU kann für viele zur Hürde werden, die es zu überwinden gilt, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Hier ist eine umfassende Vorbereitung unerlässlich, um die Chancen auf eine positive Beurteilung zu erhöhen.
Rechtsfolgen bei Drogenverstößen im Verkehr
Fahrten unter Drogeneinfluss führen in Tonndorf nicht nur zu sofortigen Bußgeldern von bis zu 1.500 Euro, sondern auch zu einem einmonatigen Fahrverbot sowie der Anordnung einer MPU. Es ist wichtig zu wissen, dass bei einem positiven Drogen-Test nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen wird, sondern auch der Führerschein für eine bestimmte Zeit nicht neu beantragt werden kann. Die relevanten Gesetze, wie das StGB und das StVG, regeln die rechtlichen Konsequenzen umfassend.
- Beispiel 1: Fahren unter Alkoholeinfluss (1,1 Promille) – Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte, Fahrverbot von 1 Monat.
- Beispiel 2: Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung (über 40 km/h) – Bußgeld von 600 Euro, 2 Punkte, Fahrverbot von 3 Monaten.
- Beispiel 3: Drogen am Steuer – Bußgeld von 1.500 Euro, 2 Punkte, MPU notwendig.
Wenn Sie in Tonndorf mit einem Führerscheinentzug oder anderen Problemen im Führerscheinrecht konfrontiert sind, stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung auf die MPU sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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