Fahrverbot in Lemsahl-Mellingstedt

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Fahrverbot in Lemsahl-Mellingstedt

Geblitzt auf der Lemsahler Allee? Das sind Ihre Rechte

Die Lemsahler Allee, eine Hauptverkehrsstraße in Lemsahl-Mellingstedt, ist häufig von Geschwindigkeitsübertretungen betroffen. Viele Autofahrer werden dort durch stationäre Blitzer erfasst, die in der Regel Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h ahnden. Bei einem solchen Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 240 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Ab einer Überschreitung von 31 km/h müssen Betroffene mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen (§ 25 StVG).

Fahrverbot in Lemsahl-Mellingstedt: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch erhebliche berufliche und private Konsequenzen nach sich ziehen. In vielen Fällen kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein, insbesondere wenn die Umstände des Verstoßes rechtlich angreifbar sind. Häufige Gründe für einen Einspruch sind:

  • Technische Mängel des Blitzers oder der Messung
  • Unzureichende Beschilderung oder Sichtbarkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Berufliche Härte, die durch ein Fahrverbot entstehen würde

Das Absehen von einem Fahrverbot kann insbesondere dann gelingen, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass er auf das Auto angewiesen ist, um seinen Beruf auszuüben. Dies gilt häufig für Berufskraftfahrer oder Personen, die in Berufen mit Schichtarbeit tätig sind.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek

Im Bezirk Wandsbek sind nicht nur die Lemsahler Allee, sondern auch Straßen wie die Poppenbütteler Straße und die Farmsener Landstraße bekannte Hotspots für Geschwindigkeitsmessungen. Hier sind einige typische Vergehen und deren Rechtsfolgen:

  • Überschreitung der Geschwindigkeit bis 20 km/h: 35 Euro, 0 Punkte
  • Überschreitung der Geschwindigkeit 21 bis 25 km/h: 80 Euro, 1 Punkt
  • Überschreitung der Geschwindigkeit 26 bis 30 km/h: 120 Euro, 1 Punkt
  • Überschreitung der Geschwindigkeit 31 bis 40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Die Strafen können besonders für Berufspendler in Lemsahl-Mellingstedt gravierend sein, da sie oft auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, um zu ihren Arbeitsplätzen in den umliegenden Stadtteilen zu gelangen.

Rechtslage und mögliche Verteidigungsstrategien

Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Ein Fahrverbot kann verhängt werden, wenn ein Fahrer innerhalb von 12 Monaten mehr als einen Punkt in Flensburg ansammelt oder bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen.

Die Anfechtung eines Fahrverbots kann durch verschiedene Strategien erfolgen. Zu den gängigen Ansätzen gehören:

  • Nachweis von Messfehlern oder Fehlern in der Behördenkommunikation
  • Berufliche Härte durch Vorlage von Arbeitsverträgen oder Bestätigungen des Arbeitgebers
  • Einholen von Zeugenberichten oder Gutachten

Es ist ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die besten Erfolgsaussichten zu ermitteln.

Haben Sie ein Fahrverbot erhalten oder befürchten Sie, von einem solchen betroffen zu sein? Unsere Kanzlei in Hamburg steht Ihnen mit rechtlichem Rat und Unterstützung zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und mögliche Fahrverbote abzuwehren.

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