Autorennen / Raser in Lemsahl-Mellingstedt
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Raserei auf der Lemsahler Chaussee: Rechtliche Konsequenzen für Raser
In Lemsahl-Mellingstedt, einem Stadtteil im Bezirk Wandsbek, sind illegale Autorennen und Raserei ein zunehmendes Problem. An beliebten Straßen wie der Lemsahler Chaussee und der Mellingstedter Allee kommt es häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen, die nicht nur die Verkehrssicherheit gefährden, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Besonders in den Abendstunden, wenn der Verkehr nachlässt, nutzen einige Autofahrer die Gelegenheit, um ihre Geschwindigkeit über das zulässige Maß hinaus zu steigern.
Rechtslage: § 315d StGB und die Folgen eines illegalen Autorennens
Illegale Autorennen fallen unter den § 315d des Strafgesetzbuches (StGB). Wer an einem solchen Rennen teilnimmt, macht sich strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei einer Verurteilung drohen zudem erhebliche Punkte in Flensburg: Ein illegaler Autorennen wird mit zwei Punkten bewertet.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regeln zusätzlich die Rahmenbedingungen für den Straßenverkehr. Wer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält – wie etwa die 50 km/h auf vielen Straßen in Lemsahl-Mellingstedt – muss mit Bußgeldern und weiteren Maßnahmen rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften drohen bereits Bußgelder zwischen 80 und 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Typische Verkehrssituationen und Bußgeldfallen
- Lemsahler Chaussee: Hier sind häufig Geschwindigkeitskontrollen angesagt. Bei einer Überschreitung von 21 km/h können Bußgelder von 80 Euro verhängt werden.
- Kreuzung Mellingstedter Allee und Lemsahler Chaussee: Diese Kreuzung ist ein beliebter Ort für riskante Überholmanöver und gefährliche Abbiegevorgänge. Ein Verstoß kann nicht nur Bußgelder, sondern auch eine Gefährdungshaftung nach § 315d StGB nach sich ziehen.
- Verkehrsaufkommen: Besonders zu Stoßzeiten, wenn der Verkehr auf der Lemsahler Chaussee zunimmt, kann es zu gefährlichen Situationen kommen, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtsfolgen bei Raserei und illegalen Autorennen
Die rechtlichen Konsequenzen für Raser sind gravierend. Bei einer Verurteilung nach § 315d StGB ist nicht nur mit Geldstrafen zu rechnen, sondern auch mit einem möglichen Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Bei wiederholten Verstößen kann es sogar zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen. In der Praxis ergeben sich folgende Szenarien:
- Ein Autofahrer wird bei einem illegalen Rennen auf der Lemsahler Chaussee erwischt und muss mit einer Geldstrafe von mindestens 1.000 Euro rechnen.
- Ein Teilnehmer eines illegalen Rennens verursacht einen Unfall und hat damit nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Folgen zu tragen – Schadensersatzforderungen können in die Höhe gehen.
- Ein Fahrer, der bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
Die Verkehrssituation in Lemsahl-Mellingstedt erfordert ein besonnenes Fahrverhalten. Wer als Raser oder Teilnehmer eines illegalen Autorennens aufgegriffen wird, sieht sich schnell mit schwerwiegenden rechtlichen Problemen konfrontiert.
Wenn Sie in eine solche Situation geraten sind, sollten Sie rechtzeitig professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Unsere Kanzlei steht Ihnen in allen Fragen rund um das Thema Raserei und illegale Autorennen zur Seite.
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