Handy am Steuer in Wohldorf-Ohlstedt
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Wohldorf-Ohlstedt und Umgebung.
Geblitzt auf der Straße Am Wasserturm? Ihre Rechte bei Handy am Steuer
Die Nutzung eines Handys während der Fahrt ist eine häufige Ursache für Verkehrsunfälle und wird entsprechend streng geregelt. In Wohldorf-Ohlstedt, einem Stadtteil mit vielen ruhigen Wohnstraßen und gelegentlichem Verkehr auf der Straße Am Wasserturm, sehen sich viele Fahrer mit den rechtlichen Konsequenzen von Verstößen gegen § 23 StVO konfrontiert. Insbesondere bei der zunehmenden Nutzung von Smartphones zur Navigation oder Kommunikation ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.
Konkrete Rechtsfolgen bei Verstößen
Wer am Steuer ein Handy benutzt, verstößt gegen § 23 Abs. 1a StVO. Die Strafen sind klar geregelt: Bei einer erstmaligen Tat droht ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei wiederholtem Verstoß innerhalb eines Jahres steigt das Bußgeld auf 200 Euro, und es kommen bereits zwei Punkte hinzu. Ein Fahrverbot ist in der Regel nicht die Konsequenz eines ersten Verstoßes, kann jedoch bei einer Vielzahl von Punkten im Verkehrszentralregister (z.B. ab 8 Punkten) verhängt werden.
In Wohldorf-Ohlstedt sind insbesondere die Straßen Am Wasserturm und die Oberalsterstraße häufig von Geschwindigkeits- und Handyblitzern überwacht. Hierbei ist es wichtig, sich der Gefahren bewusst zu sein, die eine Ablenkung durch das Handy mit sich bringt. Bei einer Verkehrskontrolle kann nicht nur das Bußgeld, sondern auch eine Erhöhung der Versicherungskosten sowie ein möglicher Verlust des Fahrzeugscheins drohen.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei haben wir häufig Mandanten, die nach einer Verkehrskontrolle in Wohldorf-Ohlstedt Beratung suchen. Hier einige typische Fallbeispiele:
- Fall 1:
- Fall 2:
- Fall 3:
Rechtslage und relevante Gesetze
Die rechtlichen Grundlagen für das Handyverbot am Steuer sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Nach § 23 StVO ist das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt nur gestattet, wenn das Gerät in einer Freisprecheinrichtung integriert ist. Bei Verstößen kommt zudem das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zur Anwendung, welches die Bußgeldhöhe und Punktevergabe regelt. Verstöße gegen die Vorschriften können nicht nur zu finanziellen Einbußen führen, sondern auch zu einer Gefährdung der eigenen und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Wenn Sie in Wohldorf-Ohlstedt mit einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der Handybenutzung am Steuer konfrontiert sind, ist eine rechtliche Beratung ratsam. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Konsequenzen abzuwenden.
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