Handy am Steuer in Volksdorf
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Volksdorf und Umgebung.
Verstöße gegen das Handyverbot auf der Witzhave und in der Volksdorfer Straße
Im Hamburger Stadtteil Volksdorf sind viele Verkehrsteilnehmer täglich auf den Straßen unterwegs, sei es auf der Witzhave oder der Volksdorfer Straße. Leider kommt es häufig vor, dass Autofahrer während der Fahrt ihr Handy benutzen. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch rechtlich problematisch. Laut § 23 Abs. 1a StVO ist die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Rechtsfolgen bei Handyverstößen: Bußgelder und Punkte
Ein Verstoß gegen das Handyverbot hat konkrete rechtliche Konsequenzen. Autofahrer, die auf der Witzhave oder an der Kreuzung zur Volksdorfer Straße mit dem Handy in der Hand erwischt werden, müssen mit folgenden Maßnahmen rechnen:
- Bußgeld von 100 Euro bei erstmaligem Verstoß
- Ein Punkt in Flensburg
- Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro und es gibt zwei Punkte
- Bei einem Unfallschaden kann zusätzlich ein Fahrverbot von bis zu einem Monat verhängt werden
Die Frist für die Zahlung des Bußgeldes beträgt in der Regel 14 Tage. Es ist daher ratsam, zeitnah zu handeln, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Typische Situationen: Handy am Steuer in der Praxis
In der Praxis sind die Gründe für eine Handybenutzung am Steuer vielfältig. Häufig berichten Mandanten von folgenden Situationen:
- Ein Anruf während der Fahrt, um über die Verkehrslage auf der Volksdorfer Straße informiert zu werden.
- Das Lesen einer Nachricht an einer roten Ampel an der Kreuzung von Witzhave und S- und U-Bahn-Station Volksdorf.
- Die Nutzung von Navigationsdiensten, ohne das Handy in eine Halterung zu fixieren.
Diese Verhaltensweisen können schnell zu einem Bußgeld führen. Viele Mandanten sind überrascht, wie schnell die Polizei, insbesondere an stark frequentierten Stellen wie der Witzhave, tätig wird.
Rechtliche Grundlagen: StVO, StVG und OWiG
Die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Handyverstößen finden sich in verschiedenen Gesetzen:
- StVO (§ 23 Abs. 1a): Regelt das Verbot der Benutzung von Handys ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt.
- StVG (§ 25): Bestimmt die rechtlichen Konsequenzen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
- OWiG (§ 1): Erläutert die Ordnungswidrigkeiten und deren Ahndung.
Die Kombination dieser Gesetze stellt sicher, dass Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und Bußgelder sowie Punkte in Flensburg verhängt werden können.
Wenn Sie in Volksdorf mit einem Handyverstoß konfrontiert sind oder weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren.
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