Handy am Steuer in Wandsbek
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Wandsbek und Umgebung.
Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Ihre Rechte bei Handy am Steuer
Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist in Deutschland nach § 23 Abs. 1a StVO strengstens verboten. Dies gilt auch für die Bewohner von Wandsbek, die häufig auf stark befahrenen Straßen wie der Wandsbeker Chaussee oder der Barmbeker Straße unterwegs sind. Die Verkehrsüberwachung ist hier besonders aktiv, und oft sind Blitzer oder Polizeikontrollen an solchen Punkten zu finden. Ein Verstoß gegen das Handyverbot kann nicht nur teuer werden, sondern hat auch weitreichende rechtliche Folgen.
Rechtsfolgen bei Verstößen: Bußgelder und Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister
Die rechtlichen Konsequenzen bei der Nutzung eines Handys während der Fahrt sind klar geregelt. Bei einem erstmaligen Verstoß droht ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Bei einem wiederholten Verstoß innerhalb von zwölf Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und es gibt zwei Punkte. Darüber hinaus droht, wenn das Handy während der Fahrt zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt, ein Bußgeld von 320 Euro und zwei Punkte. In schwerwiegenden Fällen kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Typische Verhaltensweisen und deren rechtliche Risiken
In der Praxis sind viele Autofahrer in Wandsbek überzeugt, dass sie bei der Nutzung von Freisprecheinrichtungen oder beim schnellen Blick auf das Handy keine Gefahr darstellen. Hier einige typische Szenarien:
- Ein Fahrer stoppt an der Kreuzung Wandsbeker Markt und schaut kurz auf eine WhatsApp-Nachricht – Bußgeld: 100 Euro, 1 Punkt.
- Ein Autofahrer nutzt während der Fahrt ein Navigations-App, während er auf der Bergstraße unterwegs ist – Bußgeld: 100 Euro, 1 Punkt.
- Ein Fahrer telefoniert ohne Freisprecheinrichtung auf der Fuhlsbüttler Straße und wird dabei von der Polizei gestoppt – Bußgeld: 200 Euro, 2 Punkte, mögliches Fahrverbot.
Diese Beispiele zeigen, dass selbst vermeintlich harmlose Handlungen schwerwiegende rechtliche Folgen haben können. Viele Fahrer sind sich der Schwere der Verstöße nicht bewusst und setzen sich damit unnötigen Risiken aus.
Verteidigung gegen Bußgeldbescheide in Wandsbek
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. Gemäß § 67 OWiG haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einzulegen. Eine sorgfältige Prüfung der Umstände kann oft zu einer Reduzierung des Bußgeldes oder der Punkte führen. In einigen Fällen können auch Verfahrensfehler vorliegen, die Ihre Verteidigung stützen können.
Unsere Kanzlei in Hamburg-Wandsbek bietet umfassende Unterstützung in solchen Fällen. Wir analysieren die Situation, prüfen die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids und vertreten Ihre Interessen vor den zuständigen Behörden.
Wenn Sie Fragen zum Thema „Handy am Steuer“ haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation analysieren und die besten Schritte besprechen.
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