Autokauf & Autoverkauf in Farmsen-Berne

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Autokauf & Autoverkauf in Farmsen-Berne

Gewährleistungsansprüche beim Fahrzeugkauf in Farmsen-Berne

Der Kauf eines Fahrzeugs kann für viele Menschen in Farmsen-Berne eine bedeutende Investition darstellen. Häufig treten jedoch nach dem Kauf unerwartete Probleme auf, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Typische Mängel sind Motorprobleme, defekte Bremsen oder eine fehlerhafte Fahrzeughistorie. In solchen Fällen haben Käufer gemäß § 437 BGB Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.

Rechtsfolgen bei Mängeln: Ihre Ansprüche als Käufer

Für die rechtlichen Ansprüche bei Mängeln gibt es Fristen zu beachten. Käufer müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf Mängel anzeigen. Bei einem Fahrzeugkauf von einem gewerblichen Anbieter sind die Beweislastregeln ebenfalls zu beachten: Der Verkäufer muss nachweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelfrei war (§ 476 BGB).

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant kaufte einen Gebrauchtwagen in der Wandsbeker Chaussee. Nach wenigen Wochen stellte sich heraus, dass der Motor überhitzt. In diesem Fall hätte der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Zeigt der Verkäufer keine Bereitschaft zur Nachbesserung, könnte der Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern.

Rückabwicklung des Kaufvertrages: So gehen Sie vor

Die Rückabwicklung eines Kaufvertrages kann insbesondere dann relevant werden, wenn die Mängel erheblich sind. Käufer sollten in Farmsen-Berne darauf achten, dass sie ihre Ansprüche schriftlich geltend machen und dem Verkäufer eine Frist setzen. Bei einer Nichtreaktion innerhalb von 14 Tagen kann der Käufer weitere rechtliche Schritte einleiten, sei es durch einen Rücktritt oder Schadensersatzforderungen. Ein häufiges Beispiel ist der Kauf eines Fahrzeugs, das nach der ersten Fahrt nicht mehr anspringt. Hier können die Käufer gemäß § 323 BGB auf Rücktritt bestehen.

Typische Probleme: Fahrzeughistorie und Betrug

Ein häufiges Problem, das in Farmsen-Berne auftritt, ist die unzureichende oder falsche Fahrzeughistorie. Käufer müssen vorsichtig sein, insbesondere bei Fahrzeugen, die aus anderen Städten wie Eilbek oder Wandsbek stammen. Falsche Angaben über Unfälle oder Schäden können rechtliche Konsequenzen für den Verkäufer haben und die Käufer haben das Recht auf Schadensersatz. In solchen Fällen sollten auch die §§ 823, 826 BGB herangezogen werden, die Schadensersatzansprüche aufgrund unerlaubter Handlungen regeln.

Ein Beispiel: Ein Käufer erwarb ein Auto, das als unfallfrei verkauft wurde. Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass das Fahrzeug erhebliche Unfallschäden hatte, die verschwiegen wurden. Hier könnte der Käufer den Verkäufer auf Schadensersatz verklagen und könnte unter Umständen sogar einen höheren Betrag fordern als den Kaufpreis.

Konkrete Fallbeispiele: Was tun bei Problemen?

  • Ein Käufer entdeckt nach dem Kauf, dass die Airbags nicht funktionierten. Er kann den Verkäufer auf Nacherfüllung ansprechen.
  • Ein Fahrzeug hat nach kurzer Zeit einen erheblichen Ölverlust. Der Käufer hat das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
  • Ein Fahrzeug wurde mit falscher Kilometerlaufleistung verkauft. Hier stehen dem Käufer Schadensersatzansprüche zu.
  • Ein Käufer erhält ein Fahrzeug mit falschen Unterlagen. Er kann auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen.

In Farmsen-Berne ist es wichtig, sich über die rechtlichen Ansprüche beim Fahrzeugkauf klar zu sein. Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Problemen sollten Sie nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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