Fahrtenbuch in Bahrenfeld

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Fahrtenbuch in Bahrenfeld

Fahrtenbuchauflagen in Bahrenfeld: Was Sie wissen sollten

Die Einhaltung von Fahrtenbuchauflagen kann für Autofahrer in Bahrenfeld, insbesondere in den belebten Straßen wie der Bahrenfelder Straße oder der Schützenstraße, eine erhebliche Herausforderung darstellen. Liegt eine solche Auflage vor, müssen alle Fahrten mit dem Fahrzeug genau dokumentiert werden. Diese Auflagen werden häufig aufgrund von Verkehrsverstößen erteilt, die nicht eindeutig einem Fahrer zugeordnet werden konnten. Typische Probleme ergeben sich, wenn der Halter eines Fahrzeugs nicht nachweisen kann, wer zum Zeitpunkt eines Verstoßes am Steuer saß.

Rechtsfolgen und Bußgelder im Überblick

Die Nichterfüllung einer Fahrtenbuchauflage kann gravierende Folgen haben. Gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs für bis zu zwei Jahre erteilt werden. Bei Missachtung drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes zwischen 100 und 1.000 Euro liegen können. Zudem können bis zu zwei Punkte in Flensburg eingetragen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Autofahrer, die beispielsweise auf der Luruper Hauptstraße oder der Julius-Leber-Straße geblitzt werden, sich nicht nur mit den finanziellen Konsequenzen auseinandersetzen müssen, sondern auch mit möglichen Fahrverboten von bis zu drei Monaten.

Verkehrsverstöße und typische Mandantensituationen

Ein häufiger Fall in Bahrenfeld ist das Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. An der Kreuzung Bahrenfelder Straße/Schützenstraße stehen oft Blitzer, die schnell für einen teuren Schreck sorgen können. Ein Autofahrer, der hier mit 71 km/h in einer 50 km/h-Zone unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn der Halter nicht zuordnen kann, wer das Fahrzeug gefahren hat, wird eine Fahrtenbuchauflage erteilt.

  • Beispiel 1: Ein Mandant erhält einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Max-Brauer-Allee. Da er das Fahrzeug oft von verschiedenen Familienmitgliedern nutzen lässt, kann er den Fahrer nicht benennen und erhält die Fahrtenbuchauflage.
  • Beispiel 2: Eine Autofahrerin wird in der Nähe des Altonaer Bahnhofs geblitzt, kann aber nicht nachweisen, dass sie nicht am Steuer war. Ihr wird die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt.
  • Beispiel 3: Ein Kunde wird für ein Fahren ohne gültigen Führerschein auf der Bahrenfelder Chaussee angezeigt. Da er die Verantwortung nicht übernehmen kann, wird ein Fahrtenbuch angeordnet.

Rechtslage und Möglichkeiten der Verteidigung

Gemäß § 24 StVG drohen bei schweren Verkehrsverstößen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Fahrverbote. Die rechtlichen Grundlagen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert. Bei der Verteidigung gegen eine Fahrtenbuchauflage ist es entscheidend, die genauen Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Es kann sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen oder auf Verfahrensfehler hinzuweisen. In vielen Fällen lässt sich eine solche Auflage abwenden oder zumindest reduzieren.

Wenn Sie in Bahrenfeld mit einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert sind oder sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren möchten, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise im Verkehrsrecht zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

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