Punkte in Flensburg in Bahrenfeld
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Geblitzt auf der Bahrenfelder Chaussee? Ihre Rechte und Möglichkeiten
In Bahrenfeld, besonders entlang der Bahrenfelder Chaussee und an der Kreuzung mit der Stresemannstraße, kommt es häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen. Mobile Blitzer sind hier regelmäßig im Einsatz, was viele Autofahrer unvorbereitet trifft. Wer in diesem Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 160 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn die Geschwindigkeit um 21 bis 25 km/h überschritten wird (gemäß § 3 Abs. 3a StVO). Bei einer Überschreitung um mehr als 40 km/h droht sogar ein Fahrverbot von einem Monat.
Punkteabbau: Möglichkeiten und Fristen für Bahrenfelder Fahrer
Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erfasst nicht nur Verkehrsverstöße, sondern bietet auch die Möglichkeit des Punkteabbaus. Für Bahrenfelder Fahrer, die bereits mehrere Punkte angesammelt haben, ist dies von großer Bedeutung. Grundsätzlich gilt: Wer innerhalb von fünf Jahren keine weiteren Verstöße begeht, kann Punkte abbauen. Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt der Abbau automatisch nach 2,5 Jahren, bei 4 bis 5 Punkten bleibt eine Frist von 5 Jahren. Bei 6 Punkten kann es zu einer Anhörung kommen, und ab 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 3 StVG.
Verkehrsrechtliche Probleme und häufige Mandantensituationen
In Bahrenfeld sind die häufigsten Probleme, die Autofahrer mit Punkten in Flensburg haben, meist auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fehlverhalten im Straßenverkehr zurückzuführen. Ein typisches Beispiel ist ein Mandant, der auf der Max-Brauer-Allee mit 75 km/h anstelle der erlaubten 50 km/h geblitzt wurde. Hier drohen 2 Punkte und ein Bußgeld von 240 Euro. Ein weiteres Beispiel ist ein Motorradfahrer, der an der Kreuzung Bahrenfelder Chaussee und Stresemannstraße bei Rot über die Ampel fuhr. Dies zieht nicht nur Punkte nach sich, sondern kann auch zu einem empfindlichen Bußgeld von 200 Euro führen und ein Fahrverbot von einem Monat zur Folge haben.
- Geschwindigkeitsüberschreitung (z. B. Bahrenfelder Chaussee): 1 Punkt, Bußgeld bis 160 Euro
- Rotlichtverstoß (z. B. Bahrenfelder Chaussee/Stresemannstraße): 2 Punkte, Bußgeld bis 200 Euro
- Abstandsverstöße (z. B. an der Luruper Hauptstraße): 1 Punkt, Bußgeld bis 120 Euro
Fahrverbot in Bahrenfeld: Wann ein Einspruch sinnvoll ist
Ein Fahrverbot kann bei bestimmten Verkehrsverstößen verhängt werden und bedeutet für viele Betroffene erhebliche Einschränkungen im Alltag. In Bahrenfeld sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür in § 25 StVG geregelt. Ein Einspruch gegen ein Fahrverbot kann in Fällen sinnvoll sein, in denen nachweislich mildernde Umstände vorliegen oder Verfahrensfehler begangen wurden. Zum Beispiel, wenn ein Blitzer nicht ordnungsgemäß kalibriert war oder der Fahrer nachweisen kann, dass er auf einer nicht ausreichend beschilderten Straße geblitzt wurde.
Die Frist für einen Einspruch beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides. Kommt es zu einem Fahrverbot, kann dies je nach Fall zwischen einem Monat und drei Monaten dauern, was für viele Berufstätige erhebliche Folgen hat.
Wenn Sie in Bahrenfeld mit Punkten in Flensburg konfrontiert sind oder Fragen zum Punkteabbau haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Unsere Fachanwälte im Verkehrsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Maßnahmen zu besprechen.
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