Punkte in Flensburg in Osdorf
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Geblitzt auf der Osdorfer Landstraße? So reagieren Sie richtig
Osdorf ist eine ruhige Wohngegend, doch die Osdorfer Landstraße zieht täglich viel Verkehr an. Viele Autofahrer werden hier durch mobile Blitzer, insbesondere in der Nähe der Kreuzung zur Mühlenstraße, überrascht. Geschwindigkeitsüberschreitungen können schnell zu Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg führen. Bereits ab 21 km/h zu schnell sind ein Punkt und ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Bei 31 km/h drohen sogar zwei Punkte und ein Bußgeld von 120 Euro. Diese Punkte können erhebliche Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis haben.
Folgen von Punkten im Fahreignungsregister
Die Punkte im FAER sind nicht nur ein Zahlenwert, sondern sie haben direkte Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis. Bei 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Die Aufhebung des Fahrverbots ist erst nach 6 Monaten möglich, wenn Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Häufige Verkehrsverstöße in Osdorf könnten beispielsweise folgende Situationen umfassen:
- Überhöhungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Wohngebiet (z.B. 30 km/h in der Osdorfer Landstraße)
- Missachtung von Halteverboten, besonders in der Nähe von Schulen und Kindergärten
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, was neben Punkten auch empfindliche Strafen nach § 316 StGB nach sich zieht
Fahrverbot in Osdorf: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann Ihnen drohen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mehrere Punkte sammeln. Bei 2 Punkten droht ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. In Osdorf ist es wichtig, die Umstände genau zu prüfen. Häufig lassen sich Fahrverbote anfechten, wenn beispielsweise die Messung der Geschwindigkeit fehlerhaft war. Ein Beispiel: Ein Blitzer auf der Osdorfer Landstraße könnte falsch kalibriert sein oder Sie wurden im falschen Moment erfasst. Hier bietet sich die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und die Situation juristisch aufarbeiten zu lassen.
Rechtliche Grundlagen: StVO, StVG und OWiG
Die rechtlichen Grundlagen zur Punktevergabe finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Verstöße gegen die StVO führen gemäß § 4 StVG zu Punkten im FAER. Bei Ordnungswidrigkeiten greift das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bei einem ersten Verstoß kann ein Punkt und ein Bußgeld verhängt werden, bei wiederholten Verstößen steigen die Konsequenzen. Die Fristen für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide betragen 14 Tage. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig, und die Punkte landen in Flensburg.
Typische Mandantensituationen in Osdorf
Unsere Mandanten in Osdorf sind häufig besorgt über ihre angesammelten Punkte und die damit verbundenen Folgen. Einige typische Situationen sind:
- Ein Mandant wurde auf der Osdorfer Landstraße mit 35 km/h zu schnell geblitzt und hat bereits 5 Punkte. Ein Fahrverbot steht bevor.
- Eine Fahrerin erhielt mehrere Verwarnungen wegen Falschparkens in der Nähe des Osdorfer Marktes und hat nun 4 Punkte.
- Ein junger Fahrer wurde während einer Kontrolle unter Alkoholverdacht angehalten. Hier drohen nicht nur Punkte, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Jeder Fall ist individuell. Es lohnt sich, die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und sich professionell beraten zu lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, die beste Strategie zu entwickeln.
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