Blitzer & Geschwindigkeit in Osdorf

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Blitzer & Geschwindigkeit in Osdorf

Geblitzt auf der Osdorfer Landstraße? Das sind Ihre Rechte

In Osdorf, insbesondere auf der Osdorfer Landstraße und an den Kreuzungen zur Möllner Landstraße, sind Geschwindigkeitsmessungen häufig. Diese Blitzanlagen sind nicht nur eine Quelle von Bußgeldern, sondern auch von rechtlichen Auseinandersetzungen für Autofahrer. Wenn Sie geblitzt wurden, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Optionen zur Verfügung, um gegen die Messung vorzugehen.

Rechtliche Probleme: Messfehler und fehlerhafte Verfahren

Ein typisches Problem, mit dem viele Bewohner von Osdorf konfrontiert sind, sind fehlerhafte Messungen. Nach § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist eine Geschwindigkeitsmessung nur dann rechtmäßig, wenn sie ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Fehler in der Kalibrierung des Blitzgeräts oder eine falsche Positionierung können die Ergebnisse beeinflussen. Beispielsweise kann ein fehlerhaftes Messgerät eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 km/h anstelle der tatsächlich gefahrenen 60 km/h anzeigen.

Ein weiterer Aspekt sind die verschiedenen Messverfahren, wie die Verwendung von Lasermessgeräten oder stationären Blitzern. Jedes Verfahren hat spezifische Anforderungen, die eingehalten werden müssen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann die Messung nicht verwertet werden.

Typische Bußgelder und Rechtsfolgen in Osdorf

Die Rechtsfolgen einer Geschwindigkeitsübertretung können erheblich sein. Bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Ab 11 km/h drohen 50 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einer Überschreitung von mehr als 21 km/h kann ein Fahrverbot von bis zu einem Monat verhängt werden. Hier sind einige konkrete Beispiele:

  • Bis 10 km/h: 30 Euro, 0 Punkte
  • 11-15 km/h: 50 Euro, 1 Punkt
  • 16-20 km/h: 70 Euro, 1 Punkt
  • 21-25 km/h: 80 Euro, 1 Punkt, bis zu 1 Monat Fahrverbot
  • 26-30 km/h: 100 Euro, 1 Punkt, bis zu 1 Monat Fahrverbot

Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage. Es ist ratsam, nicht zu zögern, um keine Rechte zu verlieren.

Praktische Mandantensituationen: Wenn sich der Einspruch lohnt

In unserer Kanzlei in Hamburg haben wir häufig Mandanten, die Opfer fehlerhafter Messungen geworden sind. Ein Beispiel ist ein Mandant, der auf der Osdorfer Landstraße mit 62 km/h gemessen wurde. Nach Prüfung der Unterlagen stellte sich heraus, dass das Messgerät nicht ordnungsgemäß kalibriert war, was zur Anfechtung des Bußgeldbescheids führte. In einem anderen Fall wurde ein Mandant an der Kreuzung zur Möllner Landstraße mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Auch hier konnte aufgrund von Verfahrensfehlern ein Einspruch erfolgreich eingelegt werden.

In diesen Fällen kann die Unterstützung eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts entscheidend sein, um die Rechte der Mandanten zu wahren und mögliche Konsequenzen zu minimieren.

Wenn Sie in Osdorf geblitzt wurden oder Fragen zu Geschwindigkeitsmessungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

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