Punkte in Flensburg in Altona-Altstadt
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Geblitzt auf der Holstenstraße? Ihre Rechte und Möglichkeiten
Die Holstenstraße und die angrenzenden Straßen im Hamburger Stadtteil Altona-Altstadt sind häufige Orte von Geschwindigkeitskontrollen. Wer hier zu schnell fährt, muss mit empfindlichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. Ein Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 21 km/h kann bereits mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER) geahndet werden. Bei Überschreitungen von mehr als 31 km/h droht ein Bußgeld von 120 Euro und zwei Punkte. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.
Fahrverbot in Altona-Altstadt: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann ab einer bestimmten Anzahl von Punkten in Flensburg verhängt werden. Bei 8 Punkten droht ein Fahrverbot von mindestens 1 Monat. Bewohner von Altona-Altstadt, die wegen wiederholter Verstöße oder schwerwiegender Delikte, etwa wegen Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 1,1 Promille), in den Fokus geraten, sollten unbedingt rechtzeitig eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, wenn beispielsweise Verfahrensfehler vorliegen oder die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Altona
In Altona-Altstadt gibt es zahlreiche Gelegenheiten, in Bußgeldfallen zu tappen. Besondere Aufmerksamkeit sollten Autofahrer auf folgende Punkte legen:
- Überhöhte Geschwindigkeit:
- Rotlichtverstöße:
- Parkverstöße:
Ein typischer Fall aus der Praxis: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid über 200 Euro und zwei Punkte, da er an der Kreuzung Holstenstraße / Stresemannstraße mit 15 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit gefahren war. Nach rechtlicher Prüfung stellte sich heraus, dass die Geschwindigkeitsmessung nicht korrekt durchgeführt wurde, was zur Aufhebung des Bußgeldbescheids führte.
Punkteabbau: So behalten Sie den Überblick
Das Fahreignungsregister (FAER) bietet die Möglichkeit, Punkte abzubauen. Ein Punkt kann durch den Besuch eines Auffrischungskurses abgebaut werden, wenn der Fahrer innerhalb von 5 Jahren nicht mehr als einen Punkt gesammelt hat. Für stark belastete Fahrer kann eine individuelle Beratung sinnvoll sein, um Strategien zur Vermeidung weiterer Punkte und zur Sicherung der Fahrerlaubnis zu entwickeln.
Die Frist für die Tilgung von Punkten beträgt üblicherweise 2,5 Jahre, es sei denn, es handelt sich um schwerwiegende Verstöße wie etwa fahrlässige Körperverletzung (StGB § 229), die eine längere Frist nach sich ziehen können.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Punktestand oder zu möglichen Maßnahmen haben, kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.
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