Ordnungswidrigkeiten in Bahrenfeld

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Ordnungswidrigkeiten in Bahrenfeld

Geblitzt auf der Bahrenfelder Chaussee? Das sind Ihre Rechte

In Bahrenfeld, einem Stadtteil mit hohem Verkehrsaufkommen und zahlreichen Kreuzungen, sind Geschwindigkeitsübertretungen und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten häufige Probleme für die Anwohner. Die Bahrenfelder Chaussee, eine zentrale Verkehrsader, wird regelmäßig von Geschwindigkeitsmessungen betroffen, insbesondere an den Stellen, wo sie auf die Stresemannstraße trifft. Ein Bußgeldbescheid kann schnell ins Haus flattern, wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen (§ 24 StVG). Bei höheren Überschreitungen steigen die Strafen erheblich.

Fahrverbot in Bahrenfeld: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, wenn Sie wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h innerorts droht Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich zu einem Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkten (§ 25 StVG). In Bahrenfeld sind viele Autofahrer von diesen Regelungen betroffen, insbesondere auf der Holstenstraße, wo häufig Geschwindigkeitskontrollen stattfinden. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist es ratsam, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen. Ein Einspruch kann sich insbesondere dann lohnen, wenn formale Fehler im Bußgeldbescheid vorliegen oder die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Altona

Die Verkehrssituation in Bahrenfeld birgt zahlreiche Fallen für Autofahrer. Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten gehören:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Bahrenfelder Chaussee: bis zu 680 Euro Bußgeld bei extremen Verstößen.
  • Überfahren roter Ampeln an der Kreuzung Holstenstraße/Bahrenfelder Chaussee: 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte.
  • Parkverstöße in der Nähe des Bahrenfelds: Bußgelder zwischen 15 und 55 Euro, je nach Schwere des Verstoßes (§ 49 StVO).

Die Anwohner von Bahrenfeld sollten sich bewusst sein, dass auch geringfügige Verstöße erhebliche finanzielle Folgen haben können. Bei wiederholten Verstößen kann sich auch eine Erhöhung der Geldbußen ergeben, was die Situation zusätzlich verschärft.

Mandantensituationen aus der Praxis: Wenn der Einspruch sinnvoll ist

In meiner Kanzlei kommen immer wieder Mandanten mit ähnlichen Anliegen. Ein häufiges Beispiel sind Autofahrer, die behaupten, an einer Geschwindigkeitsmessung nicht richtig identifiziert worden zu sein. Ein anderer Fall betrifft einen Mandanten, der ein Fahrverbot erhalten hat, obwohl er argumentierte, dass eine notwendige Umleitung nicht ordnungsgemäß ausgeschildert war. In solchen Fällen sind oft formale Fehler in den Bescheiden entscheidend für den Ausgang eines Einspruchs. Die relevanten Gesetze wie das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bieten dabei eine solide Grundlage zur Anfechtung von Bußgeldbescheiden.

Wenn Sie in Bahrenfeld mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert werden oder Fragen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie umfassend und prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen Verwarnungen und Bußgeldbescheide.

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