Ordnungswidrigkeiten in Sülldorf

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Ordnungswidrigkeiten in Sülldorf

Geblitzt auf der Sülldorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

In Sülldorf, einem ruhigen Stadtteil im Bezirk Altona, sind Verkehrsordnungswidrigkeiten keine Seltenheit. Die Sülldorfer Straße, die Hauptverkehrsader, ist häufig Schauplatz von Geschwindigkeitskontrollen. Besonders an den Kreuzungen zur Blankeneser Chaussee und zur Osdorfer Landstraße kann es schnell zu unliebsamen Überraschungen kommen. Wenn Sie dort mit mehr als 50 km/h erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 70 km/h drohen sogar 600 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.

Fahrverbot in Sülldorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Alltag haben, insbesondere wenn Sie auf das Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu gelangen. In der Regel wird ein Fahrverbot ab einer bestimmten Punktzahl in Flensburg verhängt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein Fahrverbot von einem Monat die Regel. Doch oft kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen, insbesondere wenn Verfahrensfehler vorliegen oder die Messung angezweifelt werden kann. Ein Beispiel: Wenn der Blitzer auf der Sülldorfer Straße nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, kann dies ein Argument für Ihren Einspruch sein.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Altona

Die Verkehrssituation in Sülldorf ist durch eine Vielzahl von Fußgängerüberwegen, Radfahrstreifen und verkehrsberuhigten Zonen geprägt. Hier einige typische Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer häufig in Konflikt mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht geraten:

  • Parken in zweiter Reihe:
  • Missachtung von Halt- oder Stoppschildern:
  • Handy am Steuer:

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bilden die rechtlichen Grundlagen, auf denen solche Verstöße basieren. Es ist wichtig, die genauen Umstände jedes Vorfalls zu prüfen, um zu entscheiden, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Rechtsfolgen und Fristen für Einsprüche

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie meist zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und die Gründe klar darlegen. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Bei einem Einspruch wird dann ein Verfahren vor dem Amtsgericht eröffnet, in dem Sie die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen. Das Gericht wird die Beweislage prüfen und kann zu dem Schluss kommen, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben oder reduziert wird. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant, der vermeintlich an einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Sülldorfer Straße geblitzt wurde, konnte durch einen gut begründeten Einspruch die Strafe aufheben lassen.

Die Auseinandersetzung mit Ordnungswidrigkeiten kann komplex und belastend sein. Bei Unsicherheiten oder Fragen zu einem Bußgeldbescheid aus Sülldorf stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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