E-Scooter & Fahrradrecht in Sülldorf

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E-Scooter & Fahrradrecht in Sülldorf

Unfälle mit E-Scootern auf der Sülldorfer Hauptstraße: Ihre Ansprüche und Rechte

Die Nutzung von E-Scootern in Sülldorf ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Hauptstraße sowie die angrenzenden Straßen wie die Alten Elbgaustraße und die Bahrenfelder Chaussee sind häufige Schauplätze von Unfällen, bei denen E-Scooter und Fahrräder involviert sind. Bei solchen Vorfällen stellt sich oft die Frage nach der Schuld und den daraus resultierenden Ansprüchen. Nach § 7 StVG haftet der Fahrzeugführer für Schäden, die er im Straßenverkehr verursacht. Dies bedeutet, dass bei einem Unfall mit einem E-Scooter oder Fahrrad die Frage der Haftung und der Regulierung von Schäden schnell zu einem rechtlichen Problem werden kann.

Verkehrsverstöße und Bußgelder in Sülldorf

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für Verstöße mit E-Scootern und Fahrrädern verschiedene Bußgelder vor. Insbesondere in Sülldorf, wo es zahlreiche Fahrradwege gibt, ist die Einhaltung der Verkehrsregeln unerlässlich. Häufige Verstöße sind:

  • Fahren auf Gehwegen: 55 Euro Bußgeld
  • Missachtung von Ampeln: bis zu 200 Euro und 2 Punkte in Flensburg
  • Fahren ohne Helm (bei Fahrern unter 18 Jahren): 15 Euro Bußgeld
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille): 500 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat

Das Verkehrsaufkommen auf der Sülldorfer Hauptstraße und die häufigen Blitzer an Kreuzungen wie der Einmündung zur Alten Elbgaustraße erhöhen das Risiko, mit diesen Bußgeldern konfrontiert zu werden. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich lohnen, wenn Beweismittel oder Zeugen vorhanden sind.

Rechtsfolgen bei Unfällen zwischen E-Scootern und Fahrrädern

Ein typisches Mandantenanliegen in unserer Kanzlei sind Unfälle, die durch Unachtsamkeit oder missachtete Verkehrsregeln entstehen. Häufig berichten Mandanten, dass sie bei einem Zusammenstoß mit einem E-Scooter verletzt wurden oder selbst einen E-Scooter-Fahrer angefahren haben. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein:

  • Schadenersatzansprüche: Nach § 823 BGB haftet derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen verletzt.
  • Schmerzensgeld: Bei Personenschäden kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, dessen Höhe von der Schwere der Verletzung abhängt.
  • Regressansprüche der Versicherung: Bei Unfällen, die durch einen E-Scooter-Fahrer verursacht wurden, kann die Haftpflichtversicherung des Fahrers in Anspruch genommen werden.

Die Klärung dieser Ansprüche ist oft komplex und erfordert juristische Expertise. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmöglichen Entschädigungen zu erhalten.

Haftung und Versicherungsschutz für E-Scooter-Nutzer

Die Versicherungspflicht für E-Scooter ergibt sich aus § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes. Jeder E-Scooter-Fahrer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bei Unfällen ohne Versicherungsschutz haftet der Fahrer in vollem Umfang, was im schlimmsten Fall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. In Sülldorf und den angrenzenden Stadtteilen sind immer wieder E-Scooter ohne gültige Versicherung unterwegs. Die Folgen sind gravierend:

  • Hohe Schadensersatzforderungen bei Unfällen.
  • Bußgelder von bis zu 1.000 Euro für das Fahren ohne Versicherung.
  • Strafrechtliche Konsequenzen nach § 11 StVG.

Wenn Sie Opfer eines Unfalls oder selbst in einen solchen verwickelt sind, ist es ratsam, sich zeitnah rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Unsere Kanzlei in Hamburg Sülldorf steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in Rechtsfragen rund um E-Scooter und Fahrräder umfassend zu beraten und zu vertreten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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