Handy am Steuer in Sülldorf
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Sülldorf und Umgebung.
Geblitzt auf der Sülldorfer Landstraße? Das sind Ihre Rechte
Die Nutzung des Handys während der Fahrt stellt in Sülldorf, wie auch in ganz Deutschland, ein häufiges Problem dar. Besonders in Stoßzeiten, wenn der Verkehr auf der Sülldorfer Landstraße oder an der Kreuzung zur Luruper Hauptstraße stockt, neigen viele Autofahrer dazu, ihr Handy zu nutzen. Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne eine Freisprecheinrichtung verboten. Dies gilt insbesondere für das Telefonieren, Texten oder die Nutzung von Apps.
Wer bei einer Kontrolle mit dem Handy am Ohr oder in der Hand erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn zudem eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer festgestellt wird, steigt das Bußgeld auf 150 Euro, und es drohen zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.
Typische Szenarien in Sülldorf
In Sülldorf kommt es häufig zu Verkehrskontrollen, besonders in der Nähe von Schulen und auf stark frequentierten Straßen wie der Sülldorfer Landstraße. Die Polizei ist hier besonders wachsam und führt regelmäßig Geschwindigkeits- und Handy-Kontrollen durch. Typische Mandantensituationen, die wir häufig erleben, sind:
- Ein Autofahrer wird an der Kreuzung zur Blankeneser Straße mit dem Handy in der Hand angehalten.
- Ein Pendler nutzt sein Handy, während er im Stau auf der Sülldorfer Landstraße steht und wird von einem Blitzer erfasst.
- Ein Radfahrer wird auf der Sülldorfer Landstraße wegen der Nutzung seines Handys während der Fahrt mit dem PKW zur Verantwortung gezogen.
In all diesen Fällen ist es wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen. Ein Einspruch kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, besonders wenn es sich um Formfehler oder unklare Beweise handelt.
Rechtsfolgen und Fristen im Blick
Die rechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer sind klar geregelt. Neben dem Bußgeld und den Punkten gemäß § 24 StVG werden auch mögliche Fahrverbote in Betracht gezogen. Bei wiederholten Verstößen innerhalb von 12 Monaten kann es zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten kommen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sieht zudem vor, dass in bestimmten Fällen auch Strafverfahren nach § 315c StGB eingeleitet werden können, wenn durch die Nutzung des Handys eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eintritt.
Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt in der Regel zwei Wochen. Daher ist es ratsam, schnell zu handeln, um die rechtlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Prävention und Beratung in Sülldorf
Um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden, ist es wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein. Nutzen Sie während der Fahrt kein Handy und stellen Sie sicher, dass Sie im Stau oder an Ampeln nicht abgelenkt werden. Die Verkehrsüberwachung in Sülldorf ist stringent, und die Wahrscheinlichkeit, geblitzt zu werden, ist hoch.
Wenn Sie ein Bußgeld erhalten haben oder Fragen zu einem möglichen Verstoß gegen das Handyverbot haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie kompetent und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren.
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