Handy am Steuer in Iserbrook
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Iserbrook und Umgebung.
Geblitzt auf der Iserbrookstraße? Das sind Ihre Rechte
Die Nutzung von Handys am Steuer ist ein häufiges Problem, das nicht nur in ganz Deutschland, sondern auch hier in Iserbrook, einem Stadtteil des Bezirks Altona, immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Laut § 23 Abs. 1a StVO ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung im Fahrzeug verboten, ebenso die Nutzung von Smartphones für andere Zwecke, wie beispielsweise das Schreiben von Nachrichten oder das Durchsehen von Apps. In einem so verkehrsreichen Gebiet wie der Iserbrookstraße, wo viele Autofahrer mit hohem Tempo unterwegs sind und Blitzer aufgestellt sind, kann die Ablenkung durch das Handy zu ernsthaften Konsequenzen führen.
Typische Rechtsfolgen bei Verstößen
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bei einem erstmaligen Verstoß drohen:
- Ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro
- Ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg
Bei wiederholten Verstößen innerhalb von 12 Monaten erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 200 Euro und es können bis zu 2 Punkte in Flensburg hinzukommen. Darüber hinaus kann ein Fahrverbot von bis zu einem Monat ausgesprochen werden, wenn das Handy beispielsweise während einer Verkehrskontrolle verwendet wurde.
Rechtslage: StVO, StVG und OWiG
Die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Insbesondere § 23 StVO regelt die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Diese Vorschriften sind dazu gedacht, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, die häufig durch Ablenkung verursacht werden.
In Iserbrook, wo die Straßen wie die Blankeneser Chaussee und die Langenfelder Allee stark befahren sind, ist besondere Vorsicht geboten. Die Vielzahl an Kreuzungen und der dichte Verkehr erhöhen das Risiko eines Unfalls, wenn Fahrer abgelenkt sind. In solchen Situationen ist es ratsam, sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein und im Fallen eines Bußgeldbescheids rechtzeitig zu handeln.
Praxisbeispiele: Typische Mandantensituationen
In unserer Kanzlei haben wir häufig mit Mandanten zu tun, die wegen Handy am Steuer zur Verantwortung gezogen wurden. Ein typisches Beispiel ist ein Autofahrer, der auf der Iserbrookstraße unterwegs war und während des Fahrens eine Nachricht auf seinem Smartphone beantwortete. Er wurde von einem Blitzer erfasst, der speziell auf die Ablenkung durch Mobiltelefone ausgelegt war. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids suchte er unsere Hilfe, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Ein weiteres Beispiel ist eine Fahrerin, die während einer Stauphase auf der Blankeneser Chaussee ein kurzes Telefonat führte. Auch sie wurde geblitzt, und das Bußgeld stellte eine erhebliche finanzielle Belastung dar. In beiden Fällen konnten wir den Mandanten helfen, ihre Optionen zu bewerten, etwa durch die Prüfung auf Verfahrensfehler oder die Möglichkeit eines Einspruchs.
Die rechtlichen Folgen von Verstößen gegen das Handyverbot sind nicht zu unterschätzen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die bestmöglichen Schritte einzuleiten.
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