Handy am Steuer in Altona-Nord

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Handy am Steuer in Altona-Nord

Geblitzt auf der Stresemannstraße? Das sind Ihre Rechte

In Altona-Nord, insbesondere auf der vielbefahrenen Stresemannstraße, kommt es häufig zu Verkehrskontrollen, bei denen Fahrer wegen der Nutzung von Handys am Steuer zur Rechenschaft gezogen werden. Nach § 23 Abs. 1a StVO ist es verboten, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu benutzen, es sei denn, es handelt sich um die Nutzung einer Freisprecheinrichtung. Die Polizei ist in dieser Hinsicht besonders wachsam, da das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich, bedingt durch die Nähe zum Altonaer Bahnhof und die Anbindung an andere Stadtteile, hoch ist.

Verstöße gegen das Handyverbot können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einer festgestellten Nutzung des Handys während der Fahrt kann ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt werden. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann es sogar zu einem Bußgeld von 150 Euro und zwei Punkten kommen. In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn es zu einem Unfall kommt, können auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 315c StGB folgen.

Typische Mandantensituationen aus Altona-Nord

Unsere Mandanten berichten häufig von Situationen, in denen sie bei der Nutzung ihres Handys in unterschiedlichen Verkehrslagen kontrolliert wurden. Ein Beispiel ist ein Fahrer, der an der Kreuzung Kaiserstraße – Stresemannstraße durch einen Blitzer erfasst wurde, während er eine Nachricht auf seinem Smartphone lesen wollte. Ein anderer Fall betraf eine Fahrerin, die an der Ampel hielt und kurz ihr Handy zur Navigation nutzte. Auch hier wurde ein Bußgeld ausgesprochen.

  • Einzelfall 1: Fahrer nutzt das Handy an der Kreuzung Holstenstraße – Stresemannstraße: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
  • Einzelfall 2: Fahrerin am Altonaer Bahnhof mit Handy in der Hand: 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte.
  • Einzelfall 3: Nutzung des Handys während der Fahrt auf der Bahrenfelder Straße: 100 Euro Bußgeld und eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Fahrverbot in Altona-Nord: Wann sich ein Einspruch lohnt

In Fällen, in denen das Handyverbot zu einem Fahrverbot führen könnte, ist es wichtig, die genauen Umstände zu prüfen. Gemäß § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen wird. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn Sie nachweisen können, dass die Nutzung des Handys in einer Ausnahmesituation stattfand oder die Verkehrsüberwachung fehlerhaft war.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt aufgrund wiederholter Verstöße ein Fahrverbot, konnte jedoch durch eine umfassende rechtliche Prüfung und Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Messung das Fahrverbot aufheben lassen. In solchen Fällen ist eine rechtliche Beratung unerlässlich.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Altona

In Altona-Nord gibt es viele typische Situationen, in denen Autofahrer in die Falle tappen. Dazu gehören:

  • Das Überqueren der Ampel auf der Holstenstraße, während das Handy in der Hand gehalten wird.
  • Kurzes Navigieren auf der Bahrenfelder Straße, während sich der Verkehr staut.
  • Das Lesen von Nachrichten an einer roten Ampel, was schnell von der Polizei geahndet werden kann.

Die rechtlichen Konsequenzen sind klar geregelt, und es ist wichtig, die Gesetze zu kennen. Bei einem Verstoß gegen § 23 StVO sollten Sie schnell handeln, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Bußgelder oder Punkte in Flensburg zu vermeiden. Bei Unsicherheiten oder konkreten Fragen zu Ihrem Fall in Altona-Nord stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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