Handy am Steuer in Sternschanze

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Handy am Steuer in Sternschanze

Geblitzt auf der Sternschanze? Handy am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

In der lebhaften Sternschanze, einem Stadtteil mit hohem Verkehrsaufkommen und zahlreichen Fußgängern, sind Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer häufige Rechtsprobleme. Nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten. Dies gilt auch für das Schreiben von Nachrichten, das Surfen im Internet oder das Ansehen von Videos. Bei Kontrollen durch die Polizei, die beispielsweise an der Kreuzung Schanzenstraße und Schulterblatt stattfinden, kann ein Verstoß schnell festgestellt und geahndet werden.

Rechtsfolgen bei Handyverstößen: Bußgelder und Punkte

Die rechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Handyverbot sind erheblich. Bei einer erstmaligen Tat sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 100 Euro vor, dazu kommen 1 Punkt in Flensburg. Wiederholte Verstöße können zu höheren Bußgeldern und zusätzlichen Punkten führen. Bei einem dritten Verstoß innerhalb eines Jahres kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage nach Erhalt des Bescheids, was dringend beachtet werden sollte, um Ihre Rechte zu wahren.

Alltägliche Verkehrssituationen in der Sternschanze

Die Verkehrssituation in der Sternschanze stellt eine besondere Herausforderung dar. Insbesondere die Schanzenstraße und die nahegelegenen Kreuzungen sind häufig stark frequentiert. Hier sind nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger unterwegs, was das Unfallrisiko erhöht. Ein typischer Fall in unserer Kanzlei betrifft einen Mandanten, der während der Fahrt an der Kreuzung Schanzenstraße / Sternschanze mit seinem Smartphone beschäftigt war. Er wurde von einem Blitzer erfasst und erhielt daraufhin einen Bußgeldbescheid. In solchen Fällen ist es wichtig, die genauen Umstände zu klären und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Praktische Fallbeispiele und mögliche Verteidigungen

In unserer Kanzlei begegnen uns häufig verschiedene Mandantensituationen im Zusammenhang mit Handyverstößen. Hier einige Beispiele:

  • Ein Taxifahrer, der während einer Fahrt mit einem Fahrgast telefoniert hat, erhielt ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt.
  • Ein Autofahrer, der an einer roten Ampel eine Nachricht schrieb, wurde auf der Schulterblattstraße von der Polizei angehalten und musste mit einem Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkten rechnen.
  • Ein Kurierfahrer, der während der Fahrt ein Navigationsprogramm nutzte, erhielt ein Bußgeld von 100 Euro, da das Gerät nicht für den Einsatz während der Fahrt zugelassen war.

In einigen Fällen ist es möglich, mildernde Umstände geltend zu machen oder gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Hierbei kann unsere rechtliche Unterstützung entscheidend sein, um Ihre Interessen zu vertreten.

Wenn Sie in der Sternschanze mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind oder Fragen zu Handyverstößen haben, stehen wir Ihnen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung.

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