Handy am Steuer in Blankenese
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Blankenese und Umgebung.
Geblitzt auf der Blankeneser Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Nutzung des Handys am Steuer ist ein häufiges Problem, das viele Verkehrsteilnehmer in Blankenese betrifft. Besonders auf stark frequentierten Straßen wie der Blankeneser Chaussee oder der Sülldorfer Landstraße, wo Autofahrer oft im Stau stehen, ist die Versuchung groß, einen Blick auf das Smartphone zu werfen. Doch dies kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 23 StVO
Gemäß § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt nur erlaubt, wenn das Gerät über eine Freisprecheinrichtung verfügt. Andernfalls drohen folgende Konsequenzen:
- Bußgeld von 100 Euro
- Ein Punkt in Flensburg
- Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres kann ein Fahrverbot von bis zu einem Monat verhängt werden.
In Blankenese, wo die Verkehrslage an vielen Stellen angespannt ist, sind Verkehrskontrollen häufig. Insbesondere an Kreuzungen wie der Blankeneser Chaussee und der Elbchaussee sind Blitzer installiert, die nicht nur Geschwindigkeitsverstöße, sondern auch Handyverstöße erfassen.
Häufige Mandantensituationen in Blankenese
Unsere Kanzlei erhält oft Anfragen von Mandanten, die sich in folgenden Situationen befinden:
- Ein Autofahrer wird während der Fahrt auf der Sülldorfer Landstraße geblitzt, weil er sein Handy in der Hand hielt, um eine Nachricht zu lesen.
- Ein Berufskraftfahrer erhält eine Bußgeldbescheid wegen des Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung während einer Stauphase auf der Blankeneser Chaussee.
- Ein Elternteil wird angehalten, weil er während der Fahrt seine Kinder über das Handy anruft, ohne das Gerät in einer Halterung zu nutzen.
In all diesen Fällen ist es entscheidend, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um eventuell gegen die Bußgeldbescheide Einspruch zu erheben.
Fristen und Einspruchsmöglichkeiten
Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids haben Betroffene einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Dies sollte jedoch gut überlegt und gegebenenfalls mit juristischer Unterstützung geschehen, um die besten Erfolgschancen zu haben. Insbesondere, wenn mildernde Umstände vorliegen, die eine Minderung des Bußgeldes oder die Aufhebung des Fahrverbots rechtfertigen könnten.
Beispielsweise kann ein nachweislich kurzzeitiger Stau auf der Blankeneser Chaussee, der den Fahrer dazu verleitet hat, das Handy zu nutzen, als mildernder Umstand gewertet werden.
Wenn Sie in Blankenese wegen eines Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer belangt wurden, stehen wir Ihnen zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Optionen prüfen.
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