Fahrverbot in Blankenese

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Fahrverbot in Blankenese

Geblitzt auf der Blankeneser Chaussee? Das sind Ihre Rechte

In Blankenese, wo die Blankeneser Chaussee und die Elbchaussee vielbefahren sind, kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Polizei misst hier regelmäßig die Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Ein Geschwindigkeitsverstoß kann nicht nur zu einem Bußgeld, sondern auch zu einem Fahrverbot führen. Bei Überschreitungen von mehr als 21 km/h innerorts droht ein Fahrverbot von einem Monat. Bei besonders schweren Verstößen kann die Dauer sogar bis zu drei Monate betragen.

Fahrverbot in Blankenese: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot stellt für viele Blankeneser Autofahrer eine erhebliche Belastung dar, insbesondere für Berufstätige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn der Fahrer innerhalb von zwei Jahren mehr als einen Punkt in Flensburg gesammelt hat oder bei besonders schweren Verkehrsverstößen. Ein Einspruch gegen das Fahrverbot ist in vielen Fällen sinnvoll. Beispielsweise kann nachgewiesen werden, dass das Fahrverbot eine berufliche Härte darstellt. In solchen Fällen bleibt der Führerschein unter Umständen erhalten. Die Frist für den Einspruch beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Altona

Die Verkehrssituation in Blankenese ist durch enge Straßen und häufiges Verkehrsaufkommen geprägt. Hier sind einige typische Situationen, in denen Fahrverbote häufig verhängt werden:

  • Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Blankeneser Chaussee: 40 km/h zu schnell = 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.
  • Rotlichtverstoß an der Kreuzung Blankeneser Chaussee / Nienstedtener Weg: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
  • Alkoholfahrt mit 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Die genannten Bußgelder und Punkte können sich schnell summieren und zu einem Fahrverbot führen. Ein Rechtsanwalt kann helfen, die genauen Umstände zu prüfen und gegebenenfalls einen milderen Ausgang anzustreben.

Berufliche Härte und die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann in bestimmten Fällen ausgesetzt werden, wenn es zu einer erheblichen beruflichen Härte führt. Dies ist häufig der Fall bei Fahrern, die beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, wie z.B. Außendienstmitarbeitern oder Pflegekräften. Nach § 25 Abs. 2 StVG kann das Gericht in solchen Fällen entscheiden, die Vollstreckung des Fahrverbots auszusetzen. Hierfür müssen jedoch entsprechende Nachweise erbracht werden. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen beträgt in der Regel zwei Wochen nach dem Bußgeldbescheid, wonach der Einspruch beim zuständigen Amtsgericht einzureichen ist.

Für Bewohner von Blankenese ist es besonders wichtig, sich im Falle eines Fahrverbots zeitnah rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, die besten Argumente für einen Einspruch oder die Aussetzung des Fahrverbots zusammenzustellen und Ihre Rechte durchzusetzen.

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