Fahrverbot in Ottensen
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Geblitzt auf der Ottenser Hauptstraße? Das sind Ihre Rechte
Bewohner der Ottenser Hauptstraße, die häufig die dortigen Geschwindigkeitskontrollen passieren, sind oft mit Bußgeldern und möglichen Fahrverboten konfrontiert. Die Straße ist eine der Hauptverkehrsadern in Ottensen und zieht sowohl den täglichen Pendlerverkehr als auch Lieferverkehr an. Geschwindigkeitsüberschreitungen, die in der Regel bei einem Tempo von 21 km/h über dem erlaubten Limit beginnen, können schnell zu einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg führen. Bei 31 km/h zu schnell sind es bereits 120 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat kann drohen.
Fahrverbot in Ottensen: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot wird oft verhängt, wenn die Verkehrsverstöße gravierend sind. Dies geschieht meist nach dem § 25 StVG, der besagt, dass bei bestimmten Verstößen ein Fahrverbot zu verhängen ist. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde auf der Bahrenfelder Straße mit 41 km/h zu viel geblitzt. Neben einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg wurde ihm ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. In solchen Fällen ist es wichtig, die Umstände zu prüfen. Ist der Mandant auf sein Fahrzeug angewiesen, kann ein Einspruch gegen das Fahrverbot sinnvoll sein. Ein Beispiel hierfür wäre ein Lieferfahrer, dessen berufliche Existenz von der Mobilität abhängt.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Altona
In Ottensen gibt es einige typische Bußgeldfallen, die oft zu ungewollten Fahrverboten führen. Die Ampelkreuzung an der Ottenser Hauptstraße und der Zeiseweg ist bekannt für häufige Rotlichtverstöße. Ein solcher Verstoß kann mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet werden. Auch Parkverstöße, insbesondere auf den Parkplätzen entlang der Bahrenfelder Straße, können schnell zu hohen Bußgeldern und Punkten führen, die im schlimmsten Fall zu einem Fahrverbot führen können.
Rechtslage und Anfechtung von Fahrverboten
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regeln die Rahmenbedingungen für die Verhängung von Fahrverboten. Ein Fahrverbot kann in der Regel nicht einfach abgewendet werden, es sei denn, es liegt eine berufliche Härte vor. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Absehen von der Vollstreckung des Fahrverbots gemäß § 25 StVG gestellt werden. Die zuständige Behörde wird dann die Umstände genau prüfen. Hierbei sind Nachweise über die berufliche Notwendigkeit des Fahrzeugs wichtig.
Typische Mandantensituationen umfassen:
- Berufskraftfahrer, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind
- Eltern, die Kinder zur Schule bringen müssen
- Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die auf Mobilität angewiesen sind
Wenn Sie in Ottensen mit einem Fahrverbot konfrontiert sind, sei es aufgrund eines Bußgeldbescheides oder einer anderen Verkehrsordnungswidrigkeit, laden wir Sie ein, sich bei uns zu melden. Wir unterstützen Sie kompetent und individuell bei der Anfechtung Ihres Fahrverbots.
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