Fahrverbot in Groß Flottbek
Ihr Anwalt für Fahrverbot in Groß Flottbek und Umgebung.
Geblitzt auf der Elbchaussee? Das sind Ihre Rechte
Groß Flottbek ist ein Stadtteil, der durch seine ruhigen Wohnstraßen und die Nähe zur Elbe geprägt ist. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer in der Elbchaussee oder an der Kreuzung zur Bahrenfelder Chaussee mit Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verkehrsverstößen in Konflikt geraten. Diese Verstöße können schnell zu einem Fahrverbot führen, was für viele Betroffene gravierende Folgen hat.
Fahrverbot: Wann ist es unvermeidbar?
Ein Fahrverbot kann in verschiedenen Situationen verhängt werden, insbesondere bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Zu den häufigsten Gründen zählen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts (Bußgeld bis zu 120 Euro, 1 Punkt)
- Alkoholfahrten mit einem Blutalkoholgehalt von über 0,5 Promille (Bußgeld ab 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
- Wiederholte Verkehrsverstöße innerhalb eines kurzen Zeitraums (z.B. mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen)
Die örtlichen Blitzanlagen, wie etwa in der Elbchaussee und der Bahrenfelder Chaussee, sind bekannt dafür, Autofahrer häufig zu erfassen. Wer dort regelmäßig fährt, sollte sich der Gefahren bewusst sein, die mit jedem Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit verbunden sind.
Berufliche Härte: Wie Sie ein Fahrverbot abwenden können
Besonders für Berufspendler aus Groß Flottbek kann ein Fahrverbot existenzielle Auswirkungen haben. Wenn Sie beispielsweise auf Ihr Auto angewiesen sind, um Ihren Arbeitsplatz in Altona oder sogar außerhalb Hamburgs zu erreichen, können Sie einen Antrag auf Absehen vom Fahrverbot gemäß § 25 Abs. 2 StVG stellen. Hierbei müssen Sie nachweisen, dass das Fahrverbot eine übermäßige Härte für Sie darstellen würde.
In der Praxis bedeutet dies, dass Sie gegebenenfalls folgende Nachweise erbringen sollten:
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit der Autofahrt
- Alternativen, die Sie nutzen könnten (z.B. öffentliche Verkehrsmittel) und deren Unzulänglichkeit
- Persönliche Umstände, die das Fahren unverzichtbar machen (z.B. Pflege von Angehörigen)
Die Entscheidung über den Antrag auf Absehen vom Fahrverbot liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und kann unter Umständen durch die Einreichung von Widersprüchen oder Klagen angefochten werden.
Typische Mandantensituationen in Groß Flottbek
Unsere Kanzlei hat zahlreiche Mandanten aus Groß Flottbek vertreten, die mit einem Fahrverbot konfrontiert wurden. Ein häufiges Beispiel ist ein Berufskraftfahrer, der in der Elbchaussee mit 30 km/h zu schnell geblitzt wurde. Aufgrund seiner beruflichen Situation konnte er ein Absehen vom Fahrverbot durchsetzen, da er für den Transport von Gütern auf das Fahrzeug angewiesen war.
Ein weiteres Beispiel ist ein Anwohner, der nach mehreren kleineren Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Bahrenfelder Chaussee ein Fahrverbot erhielt. Hier war es möglich, durch die Anfechtung des Bußgeldbescheids eine Reduzierung der Strafe zu erreichen und das Fahrverbot zu vermeiden.
Die rechtliche Situation rund um Fahrverbote ist komplex und erfordert eine fundierte rechtliche Beratung. Viele Betroffene sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie durch die richtige Verteidigungsstrategie erhebliche Vorteile erzielen können.
Wenn Sie in Groß Flottbek ein Fahrverbot erhalten haben oder befürchten, dass es Ihnen droht, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Möglichkeiten zur Verteidigung gegen das Fahrverbot prüfen.
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