Fahrverbot in Bahrenfeld
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Geblitzt auf der Bahrenfelder Chaussee? Das sind Ihre Rechte
In Bahrenfeld, einem Stadtteil mit starkem Verkehrsaufkommen und zahlreichen Blitzern, ist das Risiko, ein Fahrverbot zu erhalten, für viele Autofahrer erhöht. Insbesondere die Bahrenfelder Chaussee und die Stresemannstraße sind bekannte Orte, an denen Geschwindigkeitsüberschreitungen häufig geahndet werden. Ein Fahrverbot kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben haben, insbesondere wenn es Ihre berufliche Mobilität einschränkt. Daher ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und im Fall der Fälle rasch zu handeln.
Wann droht ein Fahrverbot in Bahrenfeld?
Ein Fahrverbot kann gemäß § 25 StVG verhängt werden, wenn Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrere schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen haben oder bei besonders schweren Verstößen, wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h in bebauten Gebieten. Typische Beispiele aus der Praxis in Bahrenfeld sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Bahrenfelder Chaussee: 50 km/h zu schnell = 2 Monate Fahrverbot, 4 Punkte (Bußgeld: 600 Euro)
- Fahren unter Alkoholeinfluss (über 1,1 Promille): mindestens 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte (Bußgeld: 1.500 Euro)
- Missachtung von Rotlicht an der Kreuzung Bahrenfelder Chaussee / Stresemannstraße: 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (Bußgeld: 200 Euro)
Diese Verstöße führen nicht nur zu einem Fahrverbot, sondern auch zu hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Bei einer gewissen Anzahl von Punkten kann zusätzlich der Führerschein entzogen werden.
Absehen vom Fahrverbot: Berufliche Härte als Ausweg
In vielen Fällen ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen, wenn Sie nachweisen können, dass es zu einer besonderen beruflichen Härte führen würde. Dies ist besonders relevant für Berufskraftfahrer oder Personen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, um ihre beruflichen Pflichten zu erfüllen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Zusteller in Bahrenfeld, der täglich auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann möglicherweise durch einen Einspruch oder eine Stellungnahme zur beruflichen Härte das Fahrverbot abwenden.
Gemäß § 25 Abs. 2 StVG kann das Gericht, wenn die Versagung des Führerscheins eine unzumutbare Härte darstellt, von der Anordnung eines Fahrverbots absehen. Hierbei müssen Sie jedoch konkrete Nachweise, wie Arbeitsverträge oder Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers, vorlegen, die Ihre berufliche Abhängigkeit vom Führerschein belegen.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Altona
In Bahrenfeld gibt es einige bekannte Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer häufig in Bußgeldfallen tappen. Dazu zählen:
- Der Blitzer an der Kreuzung Bahrenfelder Chaussee / Richardstraße
- Die Geschwindigkeitskontrolle auf der Stresemannstraße, insbesondere in der Nähe von Schulen
- Verstöße gegen Parkvorschriften entlang der Bahrenfelder Straße, wo die Parkraumbewirtschaftung streng kontrolliert wird
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich der geltenden Verkehrsregeln bewusst sein und bei Unsicherheiten rechtzeitig Rat einholen.
Wenn Sie mit einem Fahrverbot konfrontiert sind oder Fragen zu Ihrem speziellen Fall haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere Kanzlei in Hamburg Bahrenfeld bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte zu schützen.
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