Handy am Steuer in Bahrenfeld

Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Bahrenfeld und Umgebung.

Handy am Steuer in Bahrenfeld

Geblitzt auf der Bahrenfelder Chaussee? Das sind Ihre Rechte

In Bahrenfeld, einem lebhaften Stadtteil im Bezirk Altona, haben Autofahrer oft mit den Herausforderungen des Straßenverkehrs zu kämpfen. Insbesondere das Verbot der Handynutzung am Steuer ist ein häufiges Thema. Nach § 23 Abs. 1a StVO ist es verboten, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu benutzen, es sei denn, es handelt sich um die Nutzung einer Freisprecheinrichtung. Die Verkehrssituation in Bahrenfeld, insbesondere auf stark frequentierten Straßen wie der Bahrenfelder Chaussee und am Bahnhof Bahrenfeld, führt dazu, dass viele Fahrer in Versuchung geraten, ihr Handy zu nutzen. Dies kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben.

Bußgelder und Punkte: Was droht bei einem Verstoß?

Wer in Bahrenfeld beim Fahren mit dem Handy erwischt wird, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die Rechtsfolgen sind klar geregelt: Ein Verstoß gegen das Handyverbot kann mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei einem Unfall kann das Bußgeld auf bis zu 200 Euro steigen, und es können zwei Punkte in Flensburg hinzukommen. In besonders schweren Fällen kann auch ein Fahrverbot von bis zu einem Monat verhängt werden. Die Frist für die Zahlung des Bußgeldes beträgt in der Regel 14 Tage, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Typische Mandantensituationen: Wenn das Handy zum Problem wird

In unserer Kanzlei haben wir häufige Fälle, in denen Mandanten mit Bußgeldbescheiden konfrontiert werden, die sich aus der Handynutzung am Steuer ergeben. Ein Beispiel ist ein Autofahrer, der an der Kreuzung von Bahrenfelder Chaussee und der Stresemannstraße auf das Handy schaute, um eine Nachricht zu lesen. Er wurde von einem Blitzer erfasst, der speziell auf solche Verstöße ausgelegt ist. Ein weiteres Beispiel betrifft einen Lieferfahrer, der während der Fahrt in der Holstenstraße mit einem Handy in der Hand gesehen wurde. In beiden Fällen sind die rechtlichen Optionen und Verteidigungsstrategien entscheidend, um die Folgen abzumildern.

Verteidigungsmöglichkeiten und rechtliche Beratung

Falls Sie in Bahrenfeld mit einem Vorwurf wegen Handynutzung am Steuer konfrontiert sind, stehen Ihnen verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten offen. Es kann sich lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, insbesondere wenn es Unstimmigkeiten bei der Erfassung des Verstoßes gibt oder wenn Sie nachweisen können, dass Sie lediglich eine Freisprecheinrichtung verwendet haben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, Ihre individuelle Situation zu bewerten und die bestmögliche Strategie zu entwickeln. Das OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) und das StVG (Straßenverkehrsgesetz) bieten hierbei wichtige Ansatzpunkte für Ihre Verteidigung.

Wenn Sie Fragen zu einem Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren.

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