Ordnungswidrigkeiten in Ottensen
Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Ottensen und Umgebung.
Geblitzt auf der Bahrenfelder Straße? Das sind Ihre Rechte
Die Bahrenfelder Straße ist eine der Hauptverkehrsadern in Ottensen und birgt zahlreiche Risiken für Verkehrsteilnehmer. Überhöhte Geschwindigkeitskontrollen sind hier keine Seltenheit. Nach § 3 Abs. 1 StVO gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, doch häufig wird diese überschritten. Ein Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h zum Beispiel kann mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden. Bei 31 km/h zu schnell droht bereits ein Bußgeld von 120 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.
Fahrverbot in Ottensen: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, insbesondere wenn Sie mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen. In vielen Fällen ist es jedoch möglich, gegen die verhängten Maßnahmen Einspruch einzulegen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sieht vor, dass Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen können. Ein Beispiel: Ein Mandant erhielt ein Fahrverbot nach drei Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb eines Jahres. Durch die rechtzeitige Einlegung des Einspruchs konnte das Fahrverbot abgewendet werden, da die Verjährungsfristen nicht eingehalten wurden.
Typische Bußgeldfallen im Bezirk Altona
In Ottensen gibt es mehrere Verkehrssituationen, die häufig zu Bußgeldbescheiden führen:
- Überfahren von Stoppschildern an der Kreuzung Bahrenfelder Straße / Ottenser Hauptstraße – Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt.
- Falschparken in der Alsenstraße – Bußgeld von 15 bis 55 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.
- Missachtung der Gurtpflicht – Bußgeld von 30 Euro.
- Handy am Steuer – Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt im Register.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie schnell sich Verkehrsverstöße summieren können und welche finanziellen Folgen sie nach sich ziehen.
Rechtsfolgen bei Ordnungswidrigkeiten: Was Sie wissen sollten
Die rechtlichen Konsequenzen von Ordnungswidrigkeiten sind vielfältig. Gemäß § 24 StVG können bei wiederholten Verstößen Fahrverbote verhängt werden. Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten ist es wichtig zu wissen, dass dies Auswirkungen auf Ihren Beruf und Ihre Mobilität hat. Zudem können Sie Punkte im Fahreignungsregister gemäß § 4 StVG sammeln, was bei 8 Punkten zu einem Führerscheinentzug führen kann.
Ein konkretes Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant erhielt aufgrund mehrerer Verstöße über einen Zeitraum von zwei Jahren 6 Punkte im Register. Durch rechtzeitige Beratung und Einspruchsverfahren konnten wir eine Reduzierung der Punkte erreichen, was ihm den Führerschein erhalten hat.
Wenn Sie in Ottensen mit einem Vorwurf wegen einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Folgen abzumildern.
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