Ordnungswidrigkeiten in Sternschanze

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Ordnungswidrigkeiten in Sternschanze

Geblitzt an der Schanzenstraße? Das sind Ihre Rechte

Die Schanzenstraße und die umliegenden Straßen im Stadtteil Sternschanze sind häufige Schauplätze für Geschwindigkeitskontrollen. Viele Autofahrer sind sich der dort geltenden Geschwindigkeitslimits nicht bewusst oder überschreiten diese unabsichtlich. Diese Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden. Ein Geschwindigkeitsverstoß von nur 11 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften kann bereits ein Bußgeld von 30 Euro nach sich ziehen, während bei Überschreitungen von mehr als 21 km/h ein Bußgeld von 70 Euro und zwei Punkte drohen. Ein Fahrverbot kann ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h in der Stadt verhängt werden, was für viele Autofahrer gravierende Folgen hat.

Fahrverbot in Sternschanze: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Betroffene eine existenzbedrohende Maßnahme darstellen. Besonders in einem urbanen Umfeld wie der Sternschanze, wo öffentliche Verkehrsmittel nicht immer eine adäquate Alternative bieten, sind die Folgen eines Fahrverbots enorm. Das Gesetz sieht vor, dass ein Fahrverbot für zwei Monate verhängt werden kann, wenn beispielsweise wiederholt gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen wurde. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Ein Einspruch kann insbesondere dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn formale Fehler im Bescheid oder in der Messung der Geschwindigkeit vorliegen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Altona

Die Verkehrsregeln in Sternschanze sind vielfältig und werden häufig nicht beachtet. Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten zählen:

  • Falschparken in der Schanzenstraße (Bußgeld ab 20 Euro)
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Straße „Am Schanzenpark“ (Bußgeld ab 30 Euro)
  • Missachtung der roten Ampel an der Kreuzung „Schanzenstraße / Juliusstraße“ (Bußgeld 200 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot)
  • Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelung an der „Schulterblatt“-Kreuzung (Bußgeld 70 Euro, ein Punkt)

Diese Verstöße können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch Punkte in Flensburg und in schweren Fällen sogar Fahrverbote. Betroffene sollten sich der Rechtslage bewusst sein, die im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert ist.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei haben wir regelmäßig Mandanten, die sich mit Ordnungswidrigkeiten auseinandersetzen müssen. Ein häufiges Beispiel ist ein Autofahrer, der in der Marktstraße mit 56 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt wurde. Der Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid über 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Nach Prüfung des Falls stellte sich heraus, dass die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, was zu einem erfolgreichen Einspruch führte und die Strafe aufhob.

Ein weiteres Beispiel ist eine Autofahrerin, die an einer roten Ampel an der „Schulterblatt“-Kreuzung übersehen hat. Hier wurde ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot angedroht. In diesem Fall konnte durch das Vorlegen von Lichtbildern und Zeugen eine Minderung der Strafe erreicht werden, da nachgewiesen werden konnte, dass die Ampel für einen sehr kurzen Zeitraum rot war.

Wenn Sie in Sternschanze mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

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