Unfallregulierung in Blankenese
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Geblitzt auf der Blankeneser Hauptstraße? Ihre Rechte im Verkehrsunfallrecht
In Blankenese, wo die Blankeneser Hauptstraße häufig von Pendlern und Anwohnern befahren wird, kommt es nicht selten zu Verkehrsunfällen. Die rechtlichen Probleme, die sich hieraus ergeben, sind vielfältig. Nach einem Unfall müssen Sie schnell handeln, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Haftung bei Verkehrsunfällen. Kommt es zu einem Unfall, sind die Beteiligten verpflichtet, ihre Personalien sowie die Versicherungsdaten auszutauschen (§ 34 StVO). Oft entsteht Unsicherheit darüber, wer haftet, insbesondere wenn es unterschiedliche Aussagen zu den Unfallumständen gibt. Wenn ein Unfall durch das Überfahren einer roten Ampel an der Kreuzung Blankeneser Hauptstraße und Rissen verursacht wurde, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Schadensregulierung: So gehen Sie vor
Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie zunächst den Schaden dokumentieren. Dazu gehören Fotos des Unfalls, die Kontaktdaten der Zeugen und die Unfallberichte der Polizei, falls diese hinzugezogen wurde. Die Schadensregulierung erfolgt in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wichtig ist, dass Sie alle Schäden, auch solche am Fahrzeug und eventuell entstandene Personenschäden, umgehend melden.
Ein häufiges Problem ist die Frage nach dem Schmerzensgeld. Bei Verletzungen, die durch den Unfall entstanden sind, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 253 BGB. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzung ab und kann zwischen 1.000 Euro und mehreren Zehntausend Euro variieren. Beispielsweise könnte ein Bruch eines Fingers eine Entschädigung von etwa 2.500 Euro rechtfertigen, während eine schwerere Verletzung, wie ein Beinbruch, deutlich höher bewertet wird.
Häufige Haftungsfragen und deren Lösungen
In Blankenese sind viele Verkehrsteilnehmer unsicher, wie sich die Haftung bei einem Unfall aufteilen kann. In der Regel gilt: Wer schuld ist, haftet. Bei einer Teilschuld, etwa wenn Sie einen Fußgänger an der Elbchaussee übersehen, kann Ihre Haftung bis zu 50 % betragen. Dies bedeutet, dass Sie auch für einen Teil der Kosten aufkommen müssen.
Ein typischer Fall aus unserer Praxis: Ein Mandant wurde an der Elbchaussee von einem Radfahrer angefahren, der bei Rot über die Ampel fuhr. In diesem Fall könnte der Radfahrer für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der Autofahrer ebenfalls eine Mitschuld trägt, etwa durch Ablenkung.
- Unfall mit Personenschaden: Schmerzensgeld von 1.000 bis 50.000 Euro
- Verkehrsordnungswidrigkeit: Bußgelder von 20 bis 680 Euro
- Punkte in Flensburg: 1 bis 3 Punkte bei verschiedenen Verkehrsverstößen
- Fahrverbot von 1 Monat bis 3 Monaten je nach Schwere des Verstoßes
Verkehrsunfälle und Bußgelder im Bezirk Altona
Die Verkehrsüberwachung in Blankenese ist aktiv, insbesondere an stark frequentierten Stellen wie der Blankeneser Hauptstraße. Geschwindigkeitsübertretungen, wie das Überschreiten der Tempo-30-Zone, können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen, während eine Überschreitung von mehr als 40 km/h bis zu 160 Euro kosten kann.
Ein häufig vorkommendes Problem ist das Fahren unter Alkoholeinfluss. Bereits ab 0,5 Promille können Bußgelder von 500 Euro und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. Zudem kommen bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 315c StGB hinzu, die eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zur Folge haben können.
Wenn Sie in Blankenese in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden oder Fragen zur Schadensregulierung haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die besten rechtlichen Schritte einzuleiten.
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