Fahrtenbuch in Neuenfelde
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Fahrtenbuchauflagen in Neuenfelde: Rechtliche Herausforderungen
Bewohner von Neuenfelde, einem Stadtteil im Bezirk Harburg, sehen sich häufig mit Fahrtenbuchauflagen nach § 31a StVZO konfrontiert. Insbesondere nach Geschwindigkeitsübertretungen oder anderen Verkehrsverstößen kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch führt. Diese Maßnahme dient der genauen Erfassung von Fahrten, um zu klären, wer zum Zeitpunkt eines Verstoßes am Steuer war.
Typische Probleme im Straßenverkehr
In Neuenfelde kommt es häufig zu Geschwindigkeitsmessungen, insbesondere auf der Alten Landstraße und der Neuenfelder Straße. Blitzer sind dort regelmäßig im Einsatz, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Sie mit einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg konfrontiert werden. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 21 km/h drohen nicht nur Bußgelder von bis zu 160 Euro, sondern auch zwei Punkte in der Fahrerlaubnisakte. Im Wiederholungsfall kann es zur Anordnung eines Fahrtenbuchs kommen.
Rechtsfolgen einer Fahrtenbuchauflage
Die Anordnung eines Fahrtenbuchs hat für Betroffene weitreichende Konsequenzen. Das Fahrtenbuch muss über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren geführt werden und genau dokumentiert werden. Bei Nichteinhaltung können zusätzliche Bußgelder von bis zu 500 Euro und weitere Punkte in Flensburg folgen. Zudem wird die Nichteinhaltung der Fahrtenbuchpflicht als Ordnungswidrigkeit nach § 31a StVZO behandelt. Hier sind einige konkrete Beispiele:
- Erste Anordnung eines Fahrtenbuchs aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung: 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte, Fahrtenbuchpflicht für zwei Jahre.
- Wiederholte Verstöße oder ungenaue Eintragungen im Fahrtenbuch: Bis zu 500 Euro Bußgeld, bis zu vier Punkte, mögliche Verlängerung der Fahrtenbuchpflicht.
- Fahrverbot bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h: bis zu drei Monate Fahrverbot, zusätzlich 600 Euro Bußgeld und zwei Punkte.
Praktische Mandantensituationen
Unsere Mandanten aus Neuenfelde berichten häufig von den Schwierigkeiten, die mit der Führung eines Fahrtenbuchs einhergehen. Ein typischer Fall könnte folgendermaßen aussehen: Ein Autofahrer wird auf der Neuenfelder Straße mit 75 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt. Nach Zahlung eines Bußgeldes von 160 Euro erhält er die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Da er beruflich viel unterwegs ist und auch häufig Fahrten für seine Familie unternimmt, fällt es ihm schwer, die Eintragungen korrekt und zeitnah zu dokumentieren.
Ein weiteres Beispiel betrifft einen Wiederholungstäter, der bereits zwei Punkte hat und erneut über die zulässige Geschwindigkeit hinaus fährt. Hier kann es schnell zu einem Fahrverbot kommen, was die persönliche Mobilität erheblich einschränkt. In diesen Fällen ist es entscheidend, rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Einsprüche zu prüfen oder alternative Lösungen zu finden.
Wenn Sie mit einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert sind oder Fragen zu den rechtlichen Folgen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Nachteile zu vermeiden.
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