Punkte in Flensburg in Neuenfelde
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Geblitzt auf der Neuenfelder Straße? Ihre Punkte und Rechte
Das Verkehrsaufkommen in Neuenfelde hat in den letzten Jahren zugenommen, insbesondere auf der Hauptstraße, die durch den Stadtteil führt. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Ein typisches Beispiel ist die Neuenfelder Straße, wo Geschwindigkeitskontrollen regelmäßig durchgeführt werden. Wer in einer 50 km/h-Zone mit 61 km/h geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Fahrverbot und Punkteabbau: Herausforderungen für Neuenfelder Fahrer
Bei einer Ansammlung von 8 Punkten im FAER droht ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten, was für viele Berufspendler aus Neuenfelde existenzbedrohende Konsequenzen haben kann. Betroffene sollten sich daher frühzeitig mit der Möglichkeit des Punkteabbaus befassen. Hierbei ist zu beachten, dass jeder Punkt nach 2,5 Jahren automatisch erlischt, sofern keine weiteren Verstöße hinzukommen. Eine Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann ebenfalls zur Reduzierung von Punkten führen, jedoch ist dies nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
Typische Verkehrsverstöße in Neuenfelde und deren Folgen
- Handy am Steuer: 100 Euro und 1 Punkt.
- Zu schnelles Fahren: 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit in einer 30 km/h-Zone führt zu 70 Euro und 1 Punkt.
- Rotlichtverstoß: Bei einem Rotlichtverstoß drohen 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Parken im Halteverbot: Hier müssen Autofahrer mit 15 Euro Bußgeld rechnen, das nicht mit Punkten belegt wird.
Die häufigsten Bußgelder in der Umgebung von Neuenfelde sind oft das Resultat von Geschwindigkeitsüberschreitungen an den zahlreichen Blitzerstandorten, zum Beispiel an der Kreuzung Neuenfelder Straße und Wilstorfer Straße. Diese Punkte können nicht nur die Fahrerlaubnis gefährden, sondern auch zu einer höheren Kfz-Versicherung führen.
Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten bei Punkten in Flensburg
Die rechtlichen Grundlagen für die Punktevergabe finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Verstöße werden gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geahndet. Bei einem Bußgeldbescheid haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Ein erfolgreicher Einspruch kann nicht nur die Punkte, sondern auch das Bußgeld aufheben.
Typische Mandantensituationen aus unserer Kanzlei zeigen, dass es sich lohnt, im Falle eines Bußgeldbescheids rechtlichen Rat einzuholen. Beispielweise hat ein Mandant, der mit 12 km/h über der Geschwindigkeit in der Altenfelder Straße geblitzt wurde, durch unseren Einspruch das Bußgeld von 120 Euro und den Punkt verhindern können.
Wenn Sie Fragen zu Punkten in Flensburg haben oder rechtlichen Beistand benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Konsequenzen zu minimieren.
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