Punkte in Flensburg in Neuland

Ihr Anwalt für Punkte in Flensburg in Neuland und Umgebung.

Punkte in Flensburg in Neuland

Geblitzt an der Neuländer Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Neuländer Straße ist eine vielbefahrene Verbindung im Stadtteil Neuland, die aufgrund ihrer breiten Fahrbahn häufig von Autofahrern genutzt wird. Doch gerade hier lauern Gefahren in Form von Geschwindigkeitskontrollen. Ein Blitzer an dieser Straße kann schnell zu unangenehmen Konsequenzen führen. Wer hier mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h drohen bereits 1 Punkt und ein Bußgeld von 70 Euro. Bei einer Überschreitung von 41 km/h sind es schon 2 Punkte und 160 Euro. Wer nicht aufpasst, kann schnell in die Situation geraten, die sechs Punkte im Fahreignungsregister (FAER) zu erreichen, was zu einem Fahrverbot führen kann.

Fahrverbot in Neuland: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann ausgesprochen werden, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren insgesamt 8 Punkte im FAER erreichen. Dies kann beispielsweise durch mehrere kleinere Verkehrsverstöße oder einen schwereren Verstoß, wie das Fahren unter Alkoholeinfluss, geschehen. In Neuland sind insbesondere Kreuzungen wie die an der Neuländer Straße und der Eißendorfer Straße stark frequentiert, was die Gefahr erhöht, in eine solche Situation zu geraten. Ein Fahrverbot kann bis zu drei Monate dauern, wobei die Zeit des Verbots erhebliche Auswirkungen auf die berufliche und private Mobilität hat. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich daher lohnen, insbesondere wenn Verfahrensfehler vorliegen oder die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

Im Bezirk Harburg gibt es zahlreiche Verkehrsverstöße, die für Neuländer Bürger relevant sind. Hier sind einige häufige Fallbeispiele:

  • Rotlichtverstoß:
  • Handy am Steuer: Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt kostet 100 Euro und 1 Punkt.
  • Abstandsunterschreitung: Wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, sind 1 Punkt und ein Bußgeld von 80 Euro fällig.
  • Parken in zweiter Reihe: Ein Bußgeld von 55 Euro kann verhängt werden, ohne dass Punkte anfallen.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Verstöße finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bei schwerwiegenden Delikten, etwa bei einem Unfall mit Personenschaden, kann sogar das Strafgesetzbuch (StGB) zur Anwendung kommen.

Punkteabbau: So wird Ihr Punktestand wieder besser

Wer Punkte im FAER hat, sollte sich mit den Möglichkeiten des Punkteabbaus auseinandersetzen. Nach dem § 4a StVG können Punkte nach einer gewissen Frist von zwei, fünf oder zehn Jahren erlöschen, je nach Schwere des Verstoßes. Zudem besteht die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen, was vor allem für Neuländer Autofahrer von Interesse sein könnte, die ihre Punktezahl aktiv senken möchten. Diese Seminare müssen jedoch bei der zuständigen Behörde beantragt werden, und es gelten Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Die Verkehrssituation in Neuland erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Autofahrer sollten sich der Konsequenzen bewusst sein, die Verkehrsverstöße nach sich ziehen können. Bei Unsicherheiten oder Fragen zu Ihrem Punktestand im Fahreignungsregister stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend und individuell zu Ihren Möglichkeiten.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden