Fahrverbot in Neuland

Ihr Anwalt für Fahrverbot in Neuland und Umgebung.

Fahrverbot in Neuland

Geblitzt auf der Neulander Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Neulander Straße und die Umgebung sind für viele Verkehrsteilnehmer in Neuland eine häufig befahrene Strecke. Blitzer sind hier keine Seltenheit, und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verkehrsverstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Fahrverbote. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften können bereits 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 41 km/h sind es schnell 240 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.

Fahrverbot in Neuland: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Menschen in Neuland erhebliche berufliche und persönliche Konsequenzen haben. Vor allem Berufskraftfahrer oder Personen, die auf ihr Auto angewiesen sind, stehen vor der Herausforderung, ihre Mobilität aufrechtzuerhalten. Ein Fahrverbot kann in der Regel bis zu drei Monate dauern, was in vielen Fällen eine massive Einschränkung darstellt.

Die Möglichkeit, gegen ein Fahrverbot Einspruch zu erheben, besteht in verschiedenen Situationen. Wenn beispielsweise die Messung der Geschwindigkeit fehlerhaft war oder es besondere, berufliche Härten gibt, die eine Aufhebung des Fahrverbots rechtfertigen, lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Hierbei können Paragraphen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zur Anwendung kommen, um die Rechtslage zu klären.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

  • Überhöhte Geschwindigkeit: An der Kreuzung Neulander Straße / Rönneburger Straße blitzen häufig mobile Geräte. Hier können Geschwindigkeitsübertretungen schnell zu einem Fahrverbot führen.
  • Rotlichtverstöße: An der Ampel Neulander Straße / Wilstorfer Straße sind Rotlichtverstöße eine weitere häufige Ursache für Fahrverbote. Ein Verstoß gegen das Rotlicht kann mit einem Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet werden.
  • Abstandsunterschreitung: Zu geringer Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug kann ebenfalls zu einem Fahrverbot führen. Bereits bei einem Abstand von weniger als 80 % des geforderten Abstands kann ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt drohen.

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot

In bestimmten Fällen kann ein Fahrverbot ausgesetzt oder verkürzt werden, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass ihm der Verlust des Führerscheins erhebliche berufliche Nachteile bringt. Dies ist insbesondere für Selbstständige und Menschen mit einem Fahrverbot in der Probezeit von Bedeutung. Nach § 25 StVG kann das Gericht in solchen Fällen eine Ausnahmeregelung treffen.

Beispiele aus der Praxis zeigen, dass eine fundierte Argumentation und Nachweise über die berufliche Notwendigkeit des Führerscheins entscheidend sind. So kann etwa ein Nachweis über den Arbeitsweg oder die Notwendigkeit von Fahrten zu Kunden helfen, das Fahrverbot abzuwenden.

Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu einem konkreten Fall haben, stehen wir Ihnen bei der rechtlichen Prüfung und der Einlegung von Einsprüchen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei in Hamburg-Neuland hat Erfahrung im Verkehrsrecht und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden