Ordnungswidrigkeiten in Neuland
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Geblitzt auf der Neuländer Straße? Das sind Ihre Rechte
Im Stadtteil Neuland, wo die Neuländer Straße eine Hauptverkehrsader darstellt, kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und damit verbundenen Ordnungswidrigkeiten. Autofahrer, die hier mit mehr als 50 km/h unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Überschreitung von mehr als 21 km/h drohen sogar 160 Euro und zwei Punkte. Das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich ist oft hoch, insbesondere während der Stoßzeiten. Geschwindigkeitskontrollen sind daher keine Seltenheit, und viele Betroffene sind sich ihrer Rechte nicht bewusst.
Fahrverbot in Neuland: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer eine erhebliche Einschränkung der Mobilität bedeuten. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden (§ 25 StVG). In Neuland gibt es mehrere Stellen, an denen Geschwindigkeitsmessungen stattfinden, etwa an der Kreuzung Neuländer Straße und Wilstorfer Straße. Hier sind Autofahrer oft verunsichert, ob sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen sollten. Ein Einspruch kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es Mängel im Verfahren gibt, etwa ungenaue Messungen oder unzureichende Beschilderung.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
Die Straßen in Neuland bergen verschiedene Risiken, die zu Ordnungswidrigkeiten führen können. Hier sind einige der häufigsten Ursachen:
- Parkverstöße: Falschparken in der Neuländer Straße kann mit Bußgeldern von 20 bis 100 Euro geahndet werden.
- Handy am Steuer: Bei Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt sind 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
- Rotlichtverstöße: Das Überfahren einer roten Ampel kann mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten bestraft werden, in Kombination mit einem Monat Fahrverbot, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.
Die rechtlichen Grundlagen für diese Ordnungswidrigkeiten finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zudem sind die Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, um mögliche Einsprüche korrekt zu formulieren.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei in Hamburg haben wir zahlreiche Mandanten, die von Verkehrsordnungswidrigkeiten betroffen sind. Ein häufiges Beispiel ist ein Mandant, der in Neuland mit 80 km/h in einer 50er-Zone geblitzt wurde. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids von 160 Euro und zwei Punkten setzte er sich mit uns in Verbindung. Wir überprüften die Messmethoden und stellten fest, dass die Verkehrszeichen nicht ordnungsgemäß sichtbar waren. Der Einspruch führte zur Einstellung des Verfahrens.
Ein weiteres Beispiel betrifft einen Autofahrer, der in der Neuländer Straße aufgrund von Handynutzung mit 100 Euro und einem Punkt belegt wurde. In diesem Fall konnten wir durch die Vorlage von Beweismaterial die Vorwürfe entkräften und die Strafe erfolgreich anfechten.
Die rechtlichen Möglichkeiten im Bereich der Ordnungswidrigkeiten sind vielschichtig und sollten im Einzelfall genau geprüft werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten rund um Bußgeldbescheide oder Verwarnungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
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