Ordnungswidrigkeiten in Hausbruch

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Ordnungswidrigkeiten in Hausbruch

Geblitzt auf der Harburger Chaussee? Das sind Ihre Rechte

Die Harburger Chaussee ist eine der Hauptverkehrsadern in Hausbruch, wo häufig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drohen Bußgelder von bis zu 600 Euro sowie Punkte in Flensburg. Bei 21 km/h zu schnell können 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt fällig werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 41 km/h wird zudem ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Fahrverbot in Hausbruch: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Verkehrsteilnehmer in Hausbruch existenzielle Folgen haben. Insbesondere Berufspendler, die auf das Auto angewiesen sind, sind stark betroffen. Ein Fahrverbot kann für bis zu 3 Monate verhängt werden, wenn die Punkteanzahl in Flensburg 8 erreicht. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, wenn die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde oder Verfahrensfehler aufgetreten sind. Beispielsweise können technische Fehler bei Radar- oder Lasermessungen zur Anfechtung des Bescheides führen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

In Hausbruch gibt es einige typische Verkehrssituationen, die häufig zu Ordnungswidrigkeiten führen:

  • Parkverstöße:
  • Handy am Steuer: Bei Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt sind 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg die Konsequenz.
  • Rotlichtverstoß: Ein Überfahren einer roten Ampel kostet mindestens 200 Euro und kann 2 Punkte nach sich ziehen.

Die Regelungen sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert, und die Höhe der Bußgelder ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt.

Rechtsfolgen und Fristen bei Ordnungswidrigkeiten

Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Die Fristen sind entscheidend: Bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt eine Eintragung in das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Hierbei können bereits ab 2 Punkten Auflagen wie die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar angeordnet werden.

Darüber hinaus kann es ratsam sein, sich bei der Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeiten von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die besten Erfolgsaussichten zu prüfen und rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Wenn Sie in Hausbruch von einem Bußgeldbescheid betroffen sind, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung Ihres Falls.

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