Ordnungswidrigkeiten in Eißendorf
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Geblitzt auf der Eißendorfer Straße? Das sind Ihre Rechte
In Eißendorf, einem Stadtteil des Bezirks Harburg, stehen Verkehrsteilnehmer regelmäßig vor Herausforderungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Besonders die Eißendorfer Straße und die angrenzenden Hauptstraßen wie die Bremer Straße sind häufige Schauplätze für Geschwindigkeitskontrollen. Das dortige Verkehrsaufkommen und die Vielzahl von Verkehrsteilnehmern erhöhen die Wahrscheinlichkeit, mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert zu werden.
Ein Beispiel: Wer in einer 30er-Zone wie der Eißendorfer Straße mit 50 km/h statt der erlaubten 30 km/h fährt, muss mit einem Bußgeld von 160 Euro und einem Punkt im Flensburger Register rechnen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h droht sogar ein Fahrverbot von einem Monat. Solche Strafen können erhebliche Auswirkungen auf Ihren Alltag haben, insbesondere wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Fahrverbot in Eißendorf: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot ist nicht nur eine unangenehme Strafe, sondern kann auch berufliche und private Konsequenzen mit sich bringen. In Eißendorf kann ein Fahrverbot für bis zu drei Monate verhängt werden, wenn wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen wird. Beispielsweise kann ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h in einer 50er-Zone verhängt werden.
- Erstmalige Übertretung: 1 Monat Fahrverbot
- Wiederholte Übertretungen innerhalb eines Jahres: 3 Monate Fahrverbot
- Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille): 1 Monat Fahrverbot
In diesen Fällen kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein. Die Frist dafür beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids. Mit einer rechtlichen Prüfung können möglicherweise Fehler im Verfahren oder in der Messung aufgedeckt werden, die zu einer Reduzierung oder sogar zum Entfall der Strafe führen können.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
Die Verkehrssituation in Eißendorf führt oft zu typischen Bußgeldfallen. Zu den häufigsten Verstößen zählen:
- Parken in der Fußgängerzone: 55 Euro und 1 Punkt
- Missachtung von Halt- oder Stoppschildern: 70 Euro und 1 Punkt
- Handy am Steuer: 100 Euro und 1 Punkt
Diese Verstöße sind nicht nur ärgerlich, sie können auch die Versicherungsprämien erhöhen und zu einer höheren Anzahl von Punkten in Flensburg führen. Ein Punktestand von 8 Punkten kann zu einem Fahrverbot führen, und bereits 7 Punkte sind eine ernstzunehmende Bedrohung für Ihren Führerschein.
Rechtslage und relevante Gesetze
Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Diese Gesetze regeln nicht nur die Verkehrsvorschriften selbst, sondern auch die Verfahren zur Ahndung von Verstößen. Bei einem Bußgeldbescheid haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder der Meinung sind, dass ein Verstoß nicht vorlag.
Für Eißendorf gilt, dass die örtliche Polizei und das Ordnungsamt regelmäßig Kontrollen durchführen. Dies geschieht oft an neuralgischen Punkten wie der Kreuzung Eißendorfer Straße/Bremer Straße oder der Überquerung der Harburger Schloßstraße. Hier wird nicht nur auf Geschwindigkeitsüberschreitungen geachtet, sondern auch verstärkt auf das Befahren von Radwegen und das Parken in verbotenen Zonen.
Wenn Sie in Eißendorf einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder einen Einspruch gegen eine Verwarnung erwägen, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte im Verkehrsrecht zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
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