Ordnungswidrigkeiten in Moorburg
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Geblitzt auf der Moorburger Straße? Das sind Ihre Rechte
In Moorburg, einem Stadtteil mit regem Verkehrsaufkommen, sind häufige Geschwindigkeitskontrollen an der Moorburger Straße und der Kreuzung zur Neulandstraße anzutreffen. Solche Blitzern können schnell zu einem Bußgeldbescheid führen, der nicht nur finanzielle Folgen hat, sondern auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen kann. Das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h beträgt gemäß § 3 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) 80 Euro und es gibt einen Punkt im Fahreignungsregister. Dies kann für viele Autofahrer in Moorburg eine unangenehme Überraschung sein.
Fahrverbot in Moorburg: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt werden. Beispielsweise kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h auf der Moorburger Straße ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet werden. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Einspruch gemäß § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zu prüfen. Oftmals besteht die Möglichkeit, durch einen Einspruch die rechtlichen Konsequenzen zu mildern oder sogar zu vermeiden. Wenn Sie beispielsweise nachweisen können, dass die Messung fehlerhaft war oder die Verkehrszeichen nicht ordnungsgemäß aufgestellt waren, könnte Ihr Einspruch Erfolg haben.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
In Moorburg und den angrenzenden Stadtteilen Harburg und Wilstorf gibt es verschiedene Verkehrssituationen, die häufig zu Bußgeldbescheiden führen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Besonders an der Sinstorfer Straße, wo häufig geblitzt wird.
- Rotlichtverstöße: An der Einmündung zur Neulandstraße, wo viele Fahrer die Ampel übersehen.
- Parkverstöße: Vor allem in der Nähe des Moorburger Hafens, wo das Parken oft nicht ordnungsgemäß geregelt ist.
Die Bußgelder variieren je nach Schwere des Verstoßes. Bei einem Rotlichtverstoß drohen Bußgelder von 200 Euro und zwei Punkte, während das Parken auf Fußgängerüberwegen mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt geahndet wird.
Rechtslage und typische Mandantensituationen
Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert. Häufige Fragen von Mandanten betreffen die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid über 100 Euro wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h auf der Moorburger Straße. Nach Prüfung der Unterlagen stellte sich heraus, dass die Messung nicht ordnungsgemäß dokumentiert war. Der Einspruch führte zur Aufhebung des Bescheids.
Falls auch Sie in Moorburg von einer Ordnungswidrigkeit betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls einen Einspruch einzulegen.
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