Ordnungswidrigkeiten in Neuenfelde

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Ordnungswidrigkeiten in Neuenfelde

Geblitzt auf der Neuenfelder Straße? Ihre Rechte im Blick

In Neuenfelde, einem ruhigen Stadtteil im Bezirk Harburg, können Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten schnell zu einem Problem werden. Besonders auf der Neuenfelder Straße und an den Kreuzungen zur Harburger Chaussee wird häufig geblitzt. Autofahrer, die hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Laut § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 10 km/h mit einem Bußgeld von 30 Euro verbunden. Bei 21 bis 25 km/h zu schnell sind es bereits 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Bußgeldhöhe steigt weiter an, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung 26 km/h übersteigt.

Fahrverbot in Neuenfelde: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt werden. Nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h innerorts oder 61 km/h außerorts erteilt werden. Dies bedeutet, dass Autofahrer in Neuenfelde bei einem solchen Vergehen für einen Monat ihr Fahrzeug nicht nutzen dürfen. In vielen Fällen ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll, insbesondere wenn es um die Verhängung eines Fahrverbots geht. Ein rechtzeitiger Einspruch kann unter Umständen die Strafe mildern oder das Fahrverbot ganz aufheben.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

Neuenfelde ist nicht nur für seine malerischen Landschaften bekannt, sondern auch für einige typische Bußgeldfallen, die den Autofahrern das Leben schwer machen können. Hier sind einige häufige Situationen:

  • Überfahren von Stoppschildern:
  • Parken in zweiter Reihe:
  • Missachtung von Verkehrszeichen:

Besonders an stark frequentierten Stellen wie der Kreuzung zur Lüneburger Straße und in der Nähe der Schulen in der Straße „Am Gutspark“ sind die Kontrollen häufig. Autofahrer sollten daher aufmerksam sein und sich an die Verkehrsregeln halten.

Rechtslage und mögliche Einsprüche

Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und der StVO festgelegt. Bei einem Bußgeldbescheid haben Betroffene in der Regel 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Der Einspruch muss schriftlich eingereicht werden und sollte idealerweise durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt werden, um die besten Erfolgsaussichten zu gewährleisten.

In der Praxis sehen wir häufig Mandanten, die nach einem Blitzer auf der Neuenfelder Straße oder nach einer Kontrolle an einem Stoppschild verunsichert sind. Oftmals gibt es rechtliche Ansatzpunkte, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, sei es durch Verfahrensfehler, fehlerhafte Messungen oder unzureichende Beweise seitens der Behörde. Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer zu wahren.

Wenn Sie in Neuenfelde mit einem Bußgeldbescheid oder einem Fahrverbot konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Situation zu klären und mögliche Einsprüche zu formulieren.

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