Fahrverbot in Neuenfelde
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Geblitzt auf der Neuenfelder Straße? Das sind Ihre Rechte
Die Neuenfelder Straße und die angrenzenden Verkehrsadern sind häufige Schauplätze für Geschwindigkeitskontrollen. Geschwindigkeitsüberschreitungen, die häufig durch stationäre oder mobile Blitzer erfasst werden, können schnell zu einem Bußgeld und Punkten in Flensburg führen. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Ab 31 km/h sind es bereits 120 Euro und ein Punkt, während bei 41 km/h und mehr ein Fahrverbot von einem Monat in Betracht kommt.
Fahrverbot in Neuenfelde: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot wird oft bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen ausgesprochen. Typische Gründe sind unter anderem:
- Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Alkoholisierte Fahrten (ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten)
- Verkehrsunfälle mit Personenschäden oder erheblichem Sachschaden
In Neuenfelde kann ein Fahrverbot besonders gravierend sein, wenn der Beruf auf das Auto angewiesen ist. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Absehen vom Fahrverbot aufgrund beruflicher Härte sinnvoll sein. Das § 25 StVG erlaubt es, unter bestimmten Umständen von einem Fahrverbot abzusehen, wenn beispielsweise die Ausübung des Berufs stark gefährdet ist.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
Die Verkehrssituation in Neuenfelde weist bestimmte Risikopunkte auf, die Autofahrer beachten sollten. Zum Beispiel sind die Kreuzungen an der Neuenfelder Straße und der Wörmer Straße häufige Standorte für Blitzer. Hier sind folgende Verstöße besonders verbreitet:
- Missachtung von Stoppschildern: 70 Euro und einen Punkt
- Falschparken: 15 bis 110 Euro, je nach Schwere des Verstoßes
- Rotlichtverstöße: 200 Euro und zwei Punkte bei einer Verzögerung von mehr als einer Sekunde
Die Bußgeldstellen in Hamburg sind strikt, und bei Wiederholungstätern wird oft ein Fahrverbot verhängt. Es ist wichtig, rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, um die eigene Mobilität zu sichern.
Berufliche Härte und individuelle Beratung
In vielen Situationen, in denen ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, ist eine individuelle Beratung unerlässlich. Wenn Sie beispielsweise als Lieferfahrer oder im Außendienst tätig sind, kann der Verlust des Führerscheins Ihre Existenz gefährden. In solchen Fällen prüfen wir die Möglichkeiten, um ein Fahrverbot abzuwenden oder zu verkürzen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant aus Neuenfelde, der aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes ein Fahrverbot von drei Monaten erhielt, konnte durch eine rechtzeitige Einspruchsentscheidung und die Darstellung seiner beruflichen Situation das Fahrverbot auf einen Monat reduzieren und gleichzeitig eine finanzielle Entschädigung für den Verdienstausfall erreichen.
Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu möglichen Einsprüchen haben, stehen wir Ihnen jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Mobilität zu sichern.
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