Fahrverbot in Eißendorf

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Fahrverbot in Eißendorf

Geblitzt auf der Eißendorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

In Eißendorf, einem Stadtteil des Bezirks Harburg, sind viele Autofahrer mit den Herausforderungen konfrontiert, die ein Fahrverbot mit sich bringen kann. Besonders häufig sind Tempoüberschreitungen auf der Eißendorfer Straße und der Bremer Straße, wo Geschwindigkeitsmessgeräte installiert sind. Der Gesetzgeber sieht für solche Verstöße, die in der Regel im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geahndet werden, erhebliche Konsequenzen vor.

Die rechtlichen Grundlagen von Fahrverboten

Fahrverbote können in Deutschland gemäß § 44 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verhängt werden. Diese Maßnahme wird in der Regel bei besonders schweren Verkehrsverstößen angeordnet. Im Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sind die Bußgelder und Punkte im Verkehrszentralregister geregelt. Folgende Verstöße können zu einem Fahrverbot führen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts: 80 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 - 1,09 Promille): 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot in Eißendorf

Besonders für Pendler und Berufskraftfahrer aus Eißendorf kann ein Fahrverbot existenzielle Auswirkungen haben. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, unter bestimmten Voraussetzungen von einem Fahrverbot abzusehen. Hierbei wird oft auf die individuelle berufliche Situation des Betroffenen abgestellt.

Wenn Sie beispielsweise als Kurierfahrer auf die Nutzung Ihres Fahrzeugs angewiesen sind, kann ein Fahrverbot zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Antrag auf Absehen vom Fahrverbot nach § 25 StVG zu stellen. Hierbei sollten Sie nachweisen, dass die Vollstreckung des Fahrverbots eine unzumutbare Härte für Sie darstellt.

Konkrete Fallbeispiele aus der Praxis

In unserer Kanzlei haben wir bereits zahlreiche Mandanten aus Eißendorf vertreten, die mit Fahrverboten konfrontiert waren. Hier sind einige typische Situationen:

  • Fall A:
  • Fall B: Eine Frau, die regelmäßig zwischen Eißendorf und Harburg pendelt, wurde mit 1,2 Promille am Steuer erwischt. Zunächst drohten ihr 6 Monate Fahrverbot und hohe Geldbußen. Durch professionelle Vertretung konnte die Dauer des Fahrverbots auf 3 Monate reduziert werden.
  • Fall C: Ein Fahranfänger, der zum zweiten Mal gegen die 0,0-Promille-Regel verstieß, hätte ein Fahrverbot von 6 Monaten erhalten. Durch die Einreichung eines Gutachtens, das seine berufliche Notwendigkeit des Führerscheins belegte, wurde das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt.

Die rechtlichen Möglichkeiten zur Anfechtung eines Fahrverbots sind vielfältig und erfordern oft individuelle Strategien. Wenn Sie aus Eißendorf stammen und ein Fahrverbot erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gern zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Optionen prüfen.

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