Fahrverbot in Neugraben-Fischbek

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Fahrverbot in Neugraben-Fischbek

Fahrverbot in Neugraben-Fischbek: Wenn die Polizei zuschlägt

Im Stadtteil Neugraben-Fischbek, wo die Straßen wie die Altenwerder Straße und die Neugrabener Bahnhofstraße stark frequentiert sind, kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die dort installierten Blitzer, etwa an der Kreuzung Neugrabener Bahnhofstraße und Götzstraße, sorgen für eine hohe Anzahl an Bußgeldbescheiden. Diese können nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch zu einem Fahrverbot führen, was für viele Betroffene eine gravierende Einschränkung darstellt.

Rechtsfolgen eines Fahrverbots: Zahlen und Fakten

Ein Fahrverbot wird in der Regel für einen Zeitraum von einem bis drei Monaten ausgesprochen, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h innerorts kann ein Fahrverbot verhängt werden. Dies ist im § 4 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Zudem drohen Bußgelder, die je nach Verstoß zwischen 80 und 600 Euro liegen können. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h oder mehr beträgt das Bußgeld beispielsweise 240 Euro und es gibt zwei Punkte in Flensburg.

Einzelfälle und Anfechtung von Fahrverboten

In Neugraben-Fischbek kommt es häufig vor, dass Betroffene ein Fahrverbot anfechten möchten. Typische Situationen umfassen:

  • Berufliche Härte: Wenn der Betroffene auf sein Fahrzeug angewiesen ist, um seine beruflichen Verpflichtungen zu erfüllen.
  • Fehlerhafte Messungen: Falschkalibrierte Blitzer oder ungenaue Geschwindigkeitsmessungen können als Argument für einen Einspruch dienen.
  • Unzureichende Belehrung: In einigen Fällen wird nicht ausreichend über die Rechtsfolgen des Verhaltens informiert.

Ein Einspruch kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Beweise sorgfältig zu sammeln, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Relevante Gesetze: StVO und StVG im Fokus

Die Grundlagen für Fahrverbote finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Während das StVG die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrverbote definiert, gibt die StVO die Verkehrsregeln vor, deren Missachtung zu Bußgeldern und Fahrverboten führen kann. Zudem regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Verfahren zur Ahndung solcher Verstöße.

Ein Beispiel: Wenn ein Fahrer in der Neugrabener Straße mit 71 km/h gemessen wird, wo nur 50 km/h erlaubt sind, kann dies nicht nur ein Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, sondern auch die Anordnung eines Fahrverbots von einem Monat.

Praxisbeispiele aus Neugraben-Fischbek

Unsere Kanzlei hat zahlreiche Mandanten aus Neugraben-Fischbek vertreten, die mit Fahrverboten konfrontiert waren. Ein häufiges Beispiel ist der Berufskraftfahrer, der auf sein Fahrzeug angewiesen ist, um seine Aufträge zu erfüllen. Hier besteht die Möglichkeit, ein Absehen vom Fahrverbot zu beantragen, wenn die berufliche Notwendigkeit ausreichend dargelegt wird. Ein weiteres Beispiel ist ein junger Fahrer, der nach einem Geschwindigkeitsverstoß einen Bußgeldbescheid erhalten hat. Hier konnten wir erfolgreich nachweisen, dass die Messung fehlerhaft war, was zur Aufhebung des Fahrverbots führte.

Wenn Sie in Neugraben-Fischbek von einem Fahrverbot betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und möglichen Handlungsschritten.

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