Fahrverbot in Hausbruch

Ihr Anwalt für Fahrverbot in Hausbruch und Umgebung.

Fahrverbot in Hausbruch

Fahrverbot in Hausbruch: Wann sich ein Einspruch lohnt

Im Hamburger Stadtteil Hausbruch kann es für Autofahrer schnell zu einem Fahrverbot kommen. Häufige Verkehrskontrollen, insbesondere an stark frequentierten Straßen wie der Bremer Straße und der Harburger Chaussee, führen zu einer Vielzahl von Bußgeldverfahren. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verkehrswidrigkeiten drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch der Verlust der Fahrerlaubnis.

Rechtsfolgen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die rechtlichen Konsequenzen eines Fahrverbots sind erheblich. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften drohen 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h kann bereits ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Bei wiederholten Verstößen innerhalb von 12 Monaten sieht das Gesetz (§ 4 StVG) sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten vor. Solche Maßnahmen sind nicht nur kostspielig, sie können auch erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Situation haben, insbesondere für Pendler aus Hausbruch, die auf ihr Auto angewiesen sind.

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot

In bestimmten Fällen kann es möglich sein, ein Fahrverbot zu umgehen, wenn eine berufliche Härte vorliegt. Das bedeutet, dass der Verlust des Führerscheins für den Betroffenen existenzbedrohende Folgen hätte. Dies könnte beispielsweise für Fahrer von Lieferdiensten oder Handwerkern in Hausbruch relevant sein, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. In solchen Fällen kann ein Einspruch gegen das Fahrverbot sinnvoll sein, um die persönliche Situation darzulegen und auf § 25 StVG zu verweisen, der die Möglichkeit eines Absehens vom Fahrverbot unter bestimmten Bedingungen regelt.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

Ein häufiges Beispiel aus der Praxis ist der Fall eines Handwerkers aus Hausbruch, der aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h auf der Bremer Straße ein Fahrverbot von einem Monat erhielt. Da er auf sein Fahrzeug angewiesen ist, um Baustellen zu erreichen, haben wir in diesem Fall erfolgreich Einspruch eingelegt. Auch bei Trunkenheit am Steuer, die in der Regel zu einem Fahrverbot von mindestens 1 Monat führt (§ 69 StGB), können wir für unsere Mandanten eine individuelle Lösung finden, insbesondere wenn die berufliche Situation betroffen ist.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: 31 km/h zu schnell in der Bremer Straße - 80 Euro und 1 Monat Fahrverbot.
  • Verstoß gegen das Alkoholverbot: 0,5 Promille - 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel an der Kreuzung Bremer Straße / Harburger Chaussee - 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Die Anfechtung eines Fahrverbots kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Darstellung der persönlichen Lebensumstände geht. Wir beraten Sie gerne, um die beste Strategie für Ihre individuelle Situation zu finden und Ihre Rechte zu wahren.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden