Bußgeldbescheid in Hausbruch

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Bußgeldbescheid in Hausbruch

Geblitzt auf der Koppelstraße? Das sind Ihre Rechte

In Hausbruch, einem Stadtteil im Bezirk Harburg, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr häufige Probleme. Insbesondere die Koppelstraße, die durch ihre hohe Frequentierung und die Nähe zu Wohngebieten auffällt, ist ein bekannter Standort für Geschwindigkeitskontrollen. Oftmals stehen dort mobile Blitzer, die unachtsame Fahrer schnell zur Kasse bitten können.

Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h müssen Sie mit Bußgeldern von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. In Bereichen von 30 km/h, wie etwa an Schulen oder Kindergärten, erhöht sich das Bußgeld auf 180 Euro und es drohen bereits zwei Punkte. Auch Fahrverbote können in Betracht kommen, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 70 km/h, wo ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden kann.

Fahrverbot in Hausbruch: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot ist nicht nur eine erhebliche Einschränkung, sondern kann auch weitreichende Folgen für Ihre berufliche und private Mobilität haben. In Hausbruch sind viele Pendler auf ihr Auto angewiesen. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich in zahlreichen Fällen lohnen. Ein typisches Beispiel aus unserer Praxis ist ein Mandant, der in der Neugrabener Straße mit 85 km/h geblitzt wurde. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Bußgeldbescheides stellte sich heraus, dass die Messung nicht ordnungsgemäß erfolgt war. Dies führte zu einer Aufhebung des Bußgeldes und der Punkte.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

Die Verkehrssituation in Hausbruch birgt diverse Risiken für Autofahrer. Neben den häufigen Geschwindigkeitskontrollen sind auch andere Ordnungswidrigkeiten, wie das Missachten von Haltzeichen oder das Fahren unter Alkoholeinfluss, weit verbreitet. Hier einige typische Szenarien, die zu einem Bußgeldbescheid führen können:

  • Missachtung eines Stoppschildes:
  • Fahren unter Alkoholeinfluss: Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Handy am Steuer: 100 Euro und 1 Punkt.
  • Parken in zweiter Reihe: 30 Euro, bei Behinderung 55 Euro.

Die Regelungen stützen sich auf das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bei wiederholten Verstößen oder besonders schweren Fällen drohen höhere Bußgelder und längere Fahrverbote.

Unrechtmäßige Bußgeldbescheide: Ihre Möglichkeiten

Viele Bewohner von Hausbruch sind sich nicht bewusst, dass sie gegen Bußgeldbescheide Widerspruch einlegen können. Ein Beispiel aus der Praxis betrifft einen Mandanten, der auf der Langenbeker Straße mit einem Bußgeld von 300 Euro und zwei Punkten belegt wurde. Nach genauer Prüfung der Messprotokolle konnte nachgewiesen werden, dass die Geschwindigkeitsmessung nicht den Vorgaben entsprach, wodurch der Bescheid aufgehoben wurde.

In der Regel beträgt die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs realistisch einzuschätzen und Ihnen im gesamten Verfahren zur Seite stehen.

Wenn Sie in Hausbruch oder Umgebung mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Eine rechtzeitige Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren.

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