Bußgeldbescheid in Rönneburg
Ihr Anwalt für Bußgeldbescheid in Rönneburg und Umgebung.
Geblitzt auf der Harburger Str. oder der Neulandstraße? Ihre Rechte im Bußgeldrecht
Die Straßen Rönneburgs, insbesondere die Harburger Str. und die Neulandstraße, sind häufige Schauplätze für Geschwindigkeitskontrollen. Ob durch mobile Blitzgeräte oder stationäre Blitzer, das Verkehrsaufkommen führt dazu, dass viele Autofahrer in die Fänge von Bußgeldbescheiden geraten. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h können bereits Bußgelder von 20 Euro bis hin zu 600 Euro fällig werden, je nach Schwere des Verstoßes. Zudem drohen Punkte in Flensburg und gegebenenfalls Fahrverbote.
Fahrverbot in Rönneburg: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts verhängt werden. So kann es schnell dazu kommen, dass ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen wird, wenn Sie beispielsweise auf der Harburger Str. bei 61 km/h in einer 50er-Zone geblitzt werden. In vielen Fällen kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Wenn der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht war oder die Messung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach, können wir Ihnen helfen, das Fahrverbot abzuwenden.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
Besonders häufig werden Autofahrer an bestimmten Stellen in Rönneburg geblitzt. Die Kreuzung Harburger Str. und Neulandstraße sowie die Umgehungsstraße sind bekannte Punkte, an denen Geschwindigkeitsverstöße häufig erfasst werden. Zudem sind auch falsches Parken oder das Überfahren von roten Ampeln häufige Ursachen für Bußgeldbescheide. Die rechtlichen Folgen sind dabei klar geregelt:
- Falschparken: Bußgelder zwischen 15 und 110 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.
- Rotlichtverstoß: Bußgelder von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg, bei Gefährdung sogar 200 Euro und 2 Punkte.
- Übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung: Ab 21 km/h innerorts drohen 80 Euro und 1 Punkt, ab 41 km/h sogar 600 Euro und 2 Punkte.
Die Normen aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bieten dabei den rechtlichen Rahmen für die Ahndung solcher Verstöße.
Typische Mandantensituationen: Was können wir für Sie tun?
Unsere Mandanten kommen häufig zu uns, nachdem sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Typische Situationen sind etwa:
- Ein Autofahrer wurde auf der Neulandstraße mit 65 km/h bei 50 km/h geblitzt und erhielt ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt.
- Ein Parkverstoß auf dem Parkplatz an der Rönneburger Kirche, der mit 30 Euro zu Buche schlug.
- Ein Rotlichtverstoß an der Einmündung zur Harburger Str., der mit 200 Euro und 2 Punkten geahndet wurde.
In diesen Fällen prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten, Einsprüche einzulegen und die Bußgelder gegebenenfalls zu reduzieren oder gar abzuwenden. Der § 24 StVG und § 25 StVG geben uns dabei die Grundlage, um Ihre Rechte zu verteidigen.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Fragen zu Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Bußgeldrecht zur Seite.
Kontaktformular
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.