Bußgeldbescheid in Altenwerder

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Bußgeldbescheid in Altenwerder

Geblitzt auf der Altenwerder Straße? Ihre Rechte im Bußgeldrecht

In Altenwerder, wo die Altenwerder Straße und die Wilstorfer Straße stark frequentiert sind, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsverstöße an der Tagesordnung. Mit dem Einsatz von Blitzeranlagen, vor allem an neuralgischen Punkten wie der Kreuzung Altenwerder Straße und Neuenfelder Straße, sind viele Verkehrsteilnehmer von Bußgeldbescheiden betroffen. Die häufigsten Probleme, die Bewohner in diesem Bezirk erleben, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße und die Missachtung von Verkehrszeichen.

Rechtsfolgen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die rechtlichen Konsequenzen von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h bis 25 km/h droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h bis 30 km/h sind es bereits 80 Euro und ebenfalls ein Punkt. Besonders empfindlich wird es ab 31 km/h zu viel, denn hier drohen Bußgelder von 100 Euro und zwei Punkte. Ab 41 km/h kann zudem ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

  • 21-25 km/h zu schnell: 70 Euro, 1 Punkt
  • 26-30 km/h zu schnell: 80 Euro, 1 Punkt
  • 31-40 km/h zu schnell: 100 Euro, 2 Punkte
  • 41-50 km/h zu schnell: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Typische Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

In Altenwerder gibt es zahlreiche Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer leicht in eine Bußgeldfalle tappen können. Besonders häufig sind Parkverstöße in der Nähe des Altenwerder Hafenbereichs zu beobachten. Hier ist das Parken oft nur in bestimmten Zonen erlaubt, und Falschparker müssen mit Bußgeldern von bis zu 30 Euro rechnen. Auch das Missachten von Halteverboten kann teuer werden. Ein Bußgeld von 55 Euro und ein Punkt in Flensburg sind die Folge, wenn Fahrzeuge im Halteverbot abgestellt werden.

Ein weiteres Problem stellt die Missachtung von Verkehrszeichen dar. Gerade an der Kreuzung Altenwerder Straße und Neuenfelder Straße, wo häufig Verkehrsschilder übersehen werden, sind Verstöße gegen die Vorfahrtsregelungen keine Seltenheit. Hier drohen Bußgelder ab 30 Euro und ein Punkt.

Rechtslage und Einspruchsmöglichkeiten

Die rechtlichen Grundlagen für die Verhängung von Bußgeldern finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Dabei ist es ratsam, sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe zu suchen, um die Erfolgsaussichten des Einspruchs zu prüfen. Bei Geschwindigkeitsverstößen können auch technische Fehler der Messgeräte oder fehlerhafte Beschilderungen geltend gemacht werden, um die Rechtmäßigkeit des Bescheids anzufechten.

In der Praxis nehmen wir häufig Fälle an, bei denen Mandanten einen Bußgeldbescheid aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen anfechten möchten. Hierbei prüfen wir die Messmethoden, die ordnungsgemäße Kalibrierung der Geräte sowie etwaige Verfahrensfehler. Auch die Frage, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der jeweiligen Stelle korrekt ausgeschildert war, ist von Bedeutung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Verkehrsteilnehmer in Altenwerder und Umgebung regelmäßig mit Bußgeldbescheiden konfrontiert werden. Die Verteidigung gegen diese Bescheide erfordert umfassendes rechtliches Wissen und Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden.

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