Unfallregulierung in Altenwerder

Ihr Anwalt für Unfallregulierung in Altenwerder und Umgebung.

Unfallregulierung in Altenwerder

Rechtsfragen nach einem Verkehrsunfall auf der Altenwerder Straße

Altenwerder, gelegen im Bezirk Harburg, ist stark frequentiert, nicht nur durch die ansässigen Bürger, sondern auch durch die Anbindung an die A1 und die Nähe zum Hamburger Hafen. Verkehrsunfälle sind in diesem Bereich keine Seltenheit. Häufige Probleme, die nach einem Unfall auftreten, sind die Schadensregulierung, die Klärung von Haftungsfragen und die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Durch das hohe Verkehrsaufkommen, insbesondere auf der Altenwerder Straße und an den Kreuzungen zur Rönneburger Straße, kommt es häufig zu Missverständnissen und Konflikten zwischen den Beteiligten.

Haftungsfragen: Wer trägt die Schuld?

Die Klärung der Haftung ist im Verkehrsunfallrecht zentral. Nach § 7 StVG haftet der Fahrzeughalter für Schäden, die durch seine Betriebsgefahr verursacht werden. Dies bedeutet, dass auch bei einem Unfallschaden, der durch das Verhalten des anderen Fahrers verursacht wurde, eine Mitverantwortung bestehen kann. In Altenwerder erleben wir oft, dass Verkehrsteilnehmer bei Unfällen auf der Altenwerder Straße oder der Zollenspieker Straße fälschlicherweise davon ausgehen, dass die Schuld allein beim anderen Fahrer liegt.

  • Beispiel 1: Ein Autofahrer übersieht beim Abbiegen einen Radfahrer. Der Autofahrer könnte zu 70% haftbar gemacht werden, während der Radfahrer eventuell auch eine Teilschuld trägt, wenn er nicht die vorgeschriebene Vorfahrt beachtet hat.
  • Beispiel 2: Bei einem Auffahrunfall auf der Altenwerder Straße könnte der hintere Fahrer 100% der Schuld übernehmen, wenn er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.

Schmerzensgeld: Was steht Ihnen zu?

Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte das Recht auf Schmerzensgeld. Die Höhe ist abhängig von der Schwere der Verletzungen und den dadurch entstehenden Beeinträchtigungen. Hierbei orientieren sich Gerichte häufig an festgelegten Richtlinien. Bei leichten Verletzungen wie einer Prellung sind Beträge von 1.000 bis 3.000 Euro üblich, während schwerere Verletzungen, wie bei einem Bruch, 5.000 bis 15.000 Euro oder mehr betragen können. Relevant sind hierbei auch die §§ 839, 253 BGB über die Schadensersatzpflicht.

Gerade in Altenwerder, wo häufig Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern vorkommen, ist es wichtig, die Rechte schnell zu klären. Verletzte sollten beachten, dass Ansprüche binnen drei Jahren nach dem Unfall geltend gemacht werden müssen, gemäß § 195 BGB.

Bußgelder und Verkehrsverstöße

In Altenwerder gibt es zahlreiche Stellen, an denen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, wie beispielsweise auf der Altenwerder Straße. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreitet, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen:

  • Bis 10 km/h: 30 Euro
  • 11 - 15 km/h: 50 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • 16 - 20 km/h: 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • 21 - 25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Über 30 km/h: ab 100 Euro und ein mögliches Fahrverbot von einem Monat

Verstöße gemäß § 24 StVG und § 49 StVO können nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Punkten in Flensburg führen. Bei 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Verkehrsunfall in Altenwerder: Unsere Unterstützung

Die rechtlichen Herausforderungen nach einem Verkehrsunfall können überwältigend sein. Ob es um die Klärung der Haftung, die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen oder die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide geht – eine kompetente Beratung ist unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und helfen Ihnen, die nötigen Schritte einzuleiten. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

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