Unfallregulierung in Harburg

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Unfallregulierung in Harburg

Verkehrsunfälle in Harburg: Schadensregulierung richtig angehen

Die Straßen in Harburg, insbesondere an stark frequentierten Orten wie der Harburger Ringstraße oder der Kreuzung an der B75, sind häufig Schauplätze von Verkehrsunfällen. Die rechtlichen Probleme, die sich aus solchen Vorfällen ergeben können, sind oft komplex. Bewohner von Harburg sind mit Fragen zur Haftung, Schadensregulierung und Schmerzensgeldansprüchen konfrontiert. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und entsprechend zu handeln.

Haftungsfragen nach einem Unfall: Wer zahlt was?

Nach einem Verkehrsunfall in Harburg stellt sich zunächst die Frage der Haftung. Hierbei kommt es darauf an, wer für den Unfall verantwortlich ist. Der § 7 StVG regelt die Haftung im Straßenverkehr und besagt, dass der Fahrer, der den Unfall verursacht, für den entstandenen Schaden haftet. Bei einer Teilschuld, beispielsweise wenn ein Autofahrer bei Rot an der Kreuzung An der Stadthalle in die Quere kommt, wird die Haftung proportional verteilt. Dies kann für den Geschädigten eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.

  • Bei 100 %iger Haftung: Alle Kosten trägt der Verursacher.
  • Bei 50 %iger Teilschuld: Jeder zahlt die Hälfte der Schäden.
  • Schmerzensgeld kann bis zu 5.000 Euro betragen, abhängig von der Schwere der Verletzungen.

Schmerzensgeldansprüche: Was steht Ihnen zu?

Schmerzensgeld kann nach einem Verkehrsunfall in Harburg ein wichtiger Aspekt der Schadensregulierung sein. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Art und Schwere der Verletzungen ab. Nach § 253 BGB ist Schmerzensgeld eine Entschädigung für immaterielle Schäden. Bei leichten Verletzungen, wie z.B. Prellungen oder kleineren Schnittwunden, sind häufig Beträge von 1.000 bis 3.000 Euro üblich, während schwerere Verletzungen, wie z.B. Frakturen, schnell in den Bereich von 5.000 bis 15.000 Euro gehen können.

Konkrete Fallbeispiele aus unserer Praxis zeigen, dass viele Mandanten in Harburg nach einem Unfall nicht wissen, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Ein Beispiel ist der Fall eines Radfahrers, der an der Kreuzung Wilstorfer Straße und Georg-Wilhelm-Straße von einem abbiegenden Auto erfasst wurde. Hier konnte ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro erreicht werden, da der Radfahrer schwer verletzt wurde und seine Ansprüche erfolgreich geltend gemacht wurden.

Typische Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

Im Bezirk Harburg gibt es zahlreiche Verkehrssituationen, die zu Bußgeldern führen können. Die häufigsten Verstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Fahren unter Alkohol. An Orten wie der Bremer Straße oder der Straße Am Sand, wo Geschwindigkeitsbegrenzungen häufig überschritten werden, sind Blitzer aktiv. Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder:

  • Überschreitung der Geschwindigkeit um 21-25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt.
  • Fahren unter Alkohol (0,5 bis 1,09 Promille): 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Rotlichtverstoß: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Ein Fahrverbot kann für Betroffene erhebliche Folgen haben, insbesondere wenn sie auf das Auto angewiesen sind. Der § 25 StVG regelt die Dauer der Fahrverbote und die Möglichkeit eines Einspruchs. In vielen Fällen ist es ratsam, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen, um die Folgen eines Fahrverbots zu minimieren.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte im Verkehrsrecht beraten Sie kompetent und individuell zu Ihren Rechten und Möglichkeiten der Schadensregulierung.

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