Autorennen / Raser in Harburg
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Raserei auf der Harburger Straße: Rechtliche Folgen und Verteidigung
Die Straßen in Harburg, insbesondere die Harburger Straße und die B73, sind oft Schauplätze von illegalen Autorennen und Raserei. Die Kombination aus breiten Fahrbahnen und vergleichsweise wenig Verkehr zu bestimmten Tageszeiten verleitet einige Fahrer zu gefährlichen Geschwindigkeitsübertretungen. Das Gesetz sieht für derartige Verstöße erhebliche Strafen vor, die nicht nur monetär, sondern auch in Form von Punkten und Fahrverboten spürbare Auswirkungen haben können.
Rechtslage und relevante Gesetze
Illegale Autorennen sind gemäß § 315d StGB strafbar. Wer an einem solchen Rennen teilnimmt oder dieses ausrichtet, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Zudem gelten die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen entsprechende Bußgelder und Punkte in Flensburg vorsehen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h drohen bereits Bußgelder ab 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von über 50 km/h kann das Bußgeld bis zu 600 Euro betragen, und es droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Typische Rechtsfolgen im Harburger Verkehr
Die Verkehrssituation in Harburg ist geprägt von stark frequentierten Straßen wie der B73 und der Harburger Straße, die oft als Rennstrecke missbraucht werden. Blitzer an Kreuzungen wie der Wiesenstraße oder der Lüneburger Straße sind regelmäßige Kontrollen, die viele Raser erwischen. Hier einige typische Szenarien:
- Raserei an der B73: Ein Fahrer wird mit 120 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt. Folge: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von 3 Monaten.
- Illegales Autorennen: Zwei Fahrzeuge liefern sich ein Rennen auf der Harburger Straße. Bei der Kontrolle ergibt sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 km/h. Folge: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe, Führerscheinentzug möglich.
- Wettbewerb auf der Rönneburger Straße: Mehrere Fahrzeuge nehmen an einem nicht genehmigten Rennen teil. Die Polizei schaltet sich ein und ermittelt. Folge: Strafen gemäß § 315d StGB und mögliche Schadensersatzansprüche.
Praxisbeispiele und Mandantensituationen
In der täglichen Praxis unserer Kanzlei in Harburg begegnen uns häufig Mandanten, die aufgrund von Raserei oder illegalen Autorennen in Schwierigkeiten geraten sind. Ein typischer Fall könnte folgendermaßen aussehen: Ein junger Fahrer wird auf der Eißendorfer Straße mit überhöhter Geschwindigkeit gestoppt und gibt zu, an einem Rennen teilgenommen zu haben. Dies kann nicht nur zu hohen Geldstrafen, sondern auch zu einem langfristigen Verlust des Führerscheins führen. Ein anderer Fall könnte sich um einen Fahrer drehen, der auf der Langenbek mit über 100 km/h in einer 50er-Zone geblitzt wurde. Hier ist eine rechtzeitige Verteidigung entscheidend, um das Fahrverbot zu reduzieren oder ganz abzuwenden.
Die Verteidigung in solchen Fällen erfordert Fachwissen im Verkehrsrecht sowie eine differenzierte Prüfung der Beweislage. Oftmals können wir durch das Überprüfen von Messverfahren oder Verfahrensfehlern Möglichkeiten finden, die Strafen zu mildern oder sogar ganz abzuwenden.
Wenn Sie mit den Folgen von Raserei oder illegalen Autorennen konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns für eine individuelle Beratung zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
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